IV/A 47 Ausbau der Jahnallee – Erhalt der Kleinen Funkenburg
Antragsteller:
Ines Hantschick
Beschlussvorschlag:
Entsprechend § 3 Absatz 4 beantrage ich, die Tagesordnung der Ratsversammlung am 20.4.2005 zu erweitern, da es sich um einen Verhandlungsgegenstand handelt, der als Eilfall im Sinne von § 36 Absatz 3 (Satz 4) Sächsische Gemeindeordnung anzusehen ist.
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Im Zuge des Ausbaus der Jahnallee wird der Abschnitt zwischen Leibnizstraße und Jahnallee 16 nochmals einer eingehenden Untersuchung unterzogen mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, bei der das Baudenkmal Kleine Funkenburg, Jahnallee 25, erhalten werden kann.
2. Dabei sind die neuesten Planalternativen, die das Ortskuratorium der Deutschen Stiftung Denkmalsschutz erarbeitet hat, zugrunde zu legen.
3. Für die innere Jahnallee zwischen Elster- und Leibnizstraße ist eine verkehrstechnische Lösung zu erarbeiten, die insgesamt mit maximal drei Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr auskommt, um dadurch die Verkehrsmenge auf ein umweltverträgliches Maß zu reduzieren.
4.Im Übrigen sind die begonnenen Bauarbeiten zügig weiter zu führen, damit sie zur Fußball-WM fertig sind.
5. Das gilt auch für die Verlegung des Elstermühlgrabens entlang der Jahnallee, wobei die Unterfahrung der Kleinen Funkenburg anzustreben ist.
6. Dem vom Ortskuratorium zu benennenden Investor ist der Erwerb der Kleinen Funkenburg von der LWB zu ermöglichen.
7. Eine Änderung der Planfeststellung im vereinfachten Verfahren nach § 76 Absatz 2 nach Verwaltungsverfahrensgesetz ist anzustreben.
Begründung:
Am Montag, dem 18. April 2005, haben die eigentlichen Bauarbeiten in der Jahnallee begonnen. Obwohl ein Termin für den Abriss der Kleinen Funkenburg nicht veröffentlicht wurde, können zu dieser Problematik nun zu jeder Zeit vollendete Tatsachen geschaffen werden. Dies begründet die Dringlichkeit des Antrages.
Seit der Beratung im Juni 2004 sind neue Aspekte aufgetaucht, die eine erneute Diskussion in der Ratsversammlung erforderlich machen. Das gilt insbesondere für die Berücksichtigung der nach EU-Norm zu begrenzenden Feinstaubkonzentration in der Inneren Jahnallee. Das lässt sich nur erreichen, wenn die Verkehrsmenge in diesem Straßenabschnitt begrenzt wird, was auch im Interesse der Erhaltung der Geschäftslage dieser Straße liegt, auch wenn man die Haltestelle Leibnizstraße nach Osten verlegen muss.
Vor allem aber ist das Kulturdenkmal Kleine Funkenburg als Teil eines bedeutsamen Bauensembles zu erhalten, auch aus stadtgeschichtlicher Sicht im Zusammenhang mit dem Ausgang der Völkerschlacht. Dass das auch von vielen Bürgern so gesehen wird, haben die vielen engagierten Aktionen der letzten Zeit gezeigt.
Die neuesten Planvarianten zum Verwaltungsentwurf belegen, dass der Ausbau der Jahnallee und die Verlegung des Elstermühlgrabens bei Erhaltung des Baudenkmals möglich sind, ohne dass der Stadt dadurch Mehrkosten oder andere Risiken entstehen: Ein Bauherr, der das Anwesen von der LWB erwerben würde, und ein künftiger Mieter stehen bereit.
Im Übrigen wurde vom Bundesverkehrs- und Bauministerium darauf hingewiesen, dass bei GVFG-Maßnahmen nicht nur verkehrstechnische Kriterien zu berücksichtigen sind, sondern auch baukulturelle - es ist also nicht zu befürchten, dass die GVFG-Zuschüsse gekürzt werden, wenn einige Radien oder Querschnitte wegen Erhalt der Funkenburg nicht ganz vorschiftsmäßig sind.
Aktueller Stand:
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Anmerkung:
Die Eilbedürftigkeit des Antrages wurde durch den Oberbürgermeister nicht akzeptiert. Der Antrag wurde in das normale Verfahren verwiesen.
