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IV/A 44 Kundenbeiräte für ausgewählte städtische Eigenbetriebe und Unternehmen

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit des Eigenbetriebs Stadtreinigung auf ihre Wirksamkeit und Kundennähe durch die Betriebsleitung überprüfen zu lassen mit dem Ziel, gegebenenfalls einen Kundenbeirat einzurichten. Die Satzung ist dem Stadtrat vorzulegen.

2. Dem Oberbürgermeister wird empfohlen, die Öffentlichkeitsarbeit ausgewählter städtischer Unternehmen (Schwerpunkte: Stadtwerke Leipzig GmbH und Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH) auf ihre Wirksamkeit und Kundennähe durch die Geschäftsführungen überprüfen zu lassen mit dem Ziel, gegebenenfalls Kundenbeiräte einzurichten.

3. Dem Stadtrat ist bis zum 30. April 2006 über die Ergebnisse zu berichten.

Begründung:

Mit der Einrichtung der Kundenbeiräte wird das Ziel verfolgt, eine breite Öffentlichkeit und Betroffene an Planungs- und Entscheidungsvorgängen der Unternehmen zu beteiligen. Die Bedeutung eines solchen Partizipationsprozesses geht weit über die jeweiligen Planungs- und Entscheidungsprozesse hinaus, indem demokratische Verhaltensweisen ausgeübt und volkswirtschaftliche Interessen integriert werden können.

Entsprechend dem § 96 „Unternehmen in Privatrechtsform“ der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur unterhalten, wenn ein angemessener Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat des Unternehmens gegeben ist und durch die Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrages oder einer Satzung die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde sichergestellt werden. Diese Voraussetzungen sind zwar durch den Einfluss der Stadt durch Stadträte in den Aufsichtsräten und den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mit der LVV sowie spezifischer Satzungen bei beiden Unternehmen gegeben, trotzdem kommt es immer wieder bei den Bürgern zu Irritationen nach Entscheidungen der Unternehmen, die ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Erwägungen gefällt werden.

Die Kundenbeiräte sollen die Vertretung der Interessen der unterschiedlichen Kundengruppen repräsentieren. Sie sollen für eine bessere Verknüpfung volkswirtschaftlicher Interessen mit betriebswirtschaftlichen wirken sowie durch Kundenvorschläge zur Qualitätsverbesserung beitragen und sich für eine ausgewogene Preisgestaltung einsetzen.

Dabei sollten ein Drittel der Sitze von Verbänden und zwei Drittel von Kunden aus einzelnen Versorgungs- bzw. Entsorgungsgebieten und der Stadt Leipzig besetzt werden.Der Kundenbeirat soll die Öffentlichkeit über seine Arbeit und deren Ergebnisse informieren.

Er soll mit seiner Arbeit zur Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz und Attraktivitätssteigerung dieser Unternehmen beitragen.

Sie sollen in ihrer Arbeit von der Stadt und den Unternehmen unterstützt werden.

Aktueller Stand:

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