IV/A 41 Sicherung der Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge in der Krochsiedlung
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt
1. verkehrsorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, so dass das problemlose Befahren der Straßen der Krochsiedlung auch für größere Fahrzeuge (Feuerwehr, Stadtreinigung, Müllabfuhr) möglich ist und Aufstellflächen für die Feuerwehr eingerichtet werden können;
2. notwendige bauliche Maßnahmen in die Haushaltplanung für 2006 aufzunehmen und 2006 auch zu realisieren, so dass Fahrzeuge der Feuerwehr, speziell Drehleitern, ungehindert ihren Einsatzort erreichen;
3. die Aufhebung des Denkmalschutzes für das 1945 nachträglich erbaute Heizhaus in der Krochsiedlung zu bewirken und so die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass es abgerissen werden kann und an seiner Stelle durch den Eigentümer Parkplätze für Bewohner des Wohngebiets eingerichtet werden können;
4. den gesamten Prozess so zu gestalten, dass die Bewohner der Krochsiedlung und der Eigentümer rechtzeitig über geplante Maßnahmen informiert und einbezogen werden.
Begründung:
Finanziert von dem jüdischen Kaufmann Hans Kroch wurde die nach ihm benannte Wohnsiedlung 1930 gebaut. Heute ist sie Eigentum des Wohnungsunternehmens Gaedecke und steht unter Denkmalschutz. Bei ihrem Bau wurde den damaligen Bedingungen des Autoverkehrs entsprochen, was jetzt aber dazu führt, dass wegen der großen Zahl der Fahrzeuge der Bewohner die Straßen ständig zugeparkt sind, vielfach auch unter Nichtbeachtung der Straßenverkehrsordnung. Im Ernstfall kann die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nicht gewährleistet werden.
Aktueller Stand:
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