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IV/A 24 Verzicht auf genmanipuliertes Saatgut und Futter in der Stadt Leipzig

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

1. Bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Flächen werden Pächter bevorzugt, die auf die Verwendung von transgenem Saatgut verzichten. Bei bereits laufenden Pachtverhältnissen wird angestrebt, mit den Pächtern einen entsprechenden Verzicht zu vereinbaren.

2. Die Stadt Leipzig verhandelt mit allen landwirtschaftlichen Grundeigentümern mit dem Ziel, einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Verzicht auf die Freisetzung von genveränderten Organismen abzuschließen.

Begründung:

Mit dem neuen Gentechnikgesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Zulassung von genveränderten Organismen und ein Nebeneinander von ökologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Kulturen in Deutschland um. Das bringt für Verbraucher und Landwirte erhebliche Risiken mit sich:

• Auch gentechnisch veränderte Pflanzen tauschen während der Vermehrung genetische Informationen mit anderen Pflanzen aus. Dabei handelt es sich um eine nicht rückholbare Veränderung, die ein gentechnikfreies Wirtschaften auf Dauer unmöglich machen wird. Der Schutz der Menschen vor damit verbundenen Gefahren verlangt daher eine Risikofolgeabschätzung. Diese ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unzureichend.
• Für die unmittelbar an das Stadtgebiet grenzende Gemeinde Krostitz ist die Verwendung von genmanipuliertem Pflanzen zu Versuchszwecken bereits genehmigt worden. Daraus leitet sich für die Stadt Leipzig eine besondere Vorsorgepflicht für ihre Bürgerinnen und Bürger ab.
• Für die konventionell wirtschaftenden Landwirte entsteht durch den von interessierten Konzernen geförderten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein massiver Kostendruck. Das wird sie über kurz oder lang zur Verwendung von genmanipuliertem Saatgut drängen. Bei auftretenden wilden Auskreuzungen oder gesundheitlich negativen Folgen kommen auf diese Landwirte Schadenersatzforderungen zu, die in ihrer Höhe existenzbedrohend sein können. Entsprechende Haftpflichtversicherungen werden sich nur wenige Betriebe leisten können.
• Für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe wird die Existenzgrundlage gefährdet, weil bei wilden Auskreuzungen genmanipulierten Erbgutes - trotz größter Anstrengungen der Betroffenen - die Richtlinien für den ökologischen Landbau nicht mehr eingehalten werden können.

Aktueller Stand:

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