III/A 54 Ergänzung von B-Plänen
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt:
Die B-Pläne
- vorgezogener B-Plan Ortslage Hirschfeld und- B-Plan Holzhausen - Zuckelhausener Ring
werden dahingehend ergänzt, dass eine Bebauung der ausgewiesenen privaten Grünflächen mit Nebenanlagen nicht zulässig ist.
Begründung:
In den Ortsteilen existiert ein unterschiedliches Baurecht, das abwasserseitig im Bereich AZV Parthe zu unterschiedlichen Veranlagungsmaßstäben im Beitragsverfahren gemäß des Kommunalabgabengesetzes führt.
Gemäß § 19 Abs. 1 SächsKAG bleiben Teilflächen eines Grundstückes unberücksichtigt, wenn nach der Satzung - so im Falle der Beitragssatzung des AZV Parthe - bei der Beitragsbemessung die Fläche des Gundstücks zu berücksichtigen ist und die Teilflächen nicht baulich oder gewerblich genutzt werden können, soweit sie nicht tatsächlich angeschlossen, bebaut oder gewerblich genutzt sind und ihre grundbuchmäßige Abschreibung nach baurechtlichen Vorschriften ohne Übernahme einer Baulast zulässig wäre. Zu diesen nach § 19 Abs. 1 SächsKAG abzugrenzenden Teilflächen zählt die im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch getroffene Festlegung "private Günfläche", wenn die Bebauung dieser Teilfläche durch den Bebauungsplan schlechthin ausgeschlossen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die im Rahmen des § 23 Baunutzungsverordnung eröffnete Möglichkeit zur Bebauung der Grünflächen insgesamt ausgeschlossen ist, mithin auch eine Bebauung mit Nebenanlagen nach § 14 Abs. 1 BauNVO unzulässig wäre (vgl. § 23 Abs. 5 BauNVO). Nach den Festlegungen in den Textteilen der Bebauungspläne ist jedoch die Bebauung der "privaten Grünflächen" mit Nebenanlagen zulässig, womit die Voraussetzungen zur Teilflächenabgrenzung der privaten Grünflächen nicht vorliegen.Im Sinne des Gleichbehandlungsprinzipes der Bürgerinnen und Bürger, die vom AZV Parthe entsorgt werden, sollte gleiches Baurecht in allen Mitgliedskommunen hergestellt werden.
Aktueller Stand:
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