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III/A 204 Behindertengerechte Wahllokale

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft, wie sie dem Auftrag des Gesetzgebers (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen), dass mindestens der Wahlraum jedes vierten Wahlbezirks berrierefrei sein muss, gerecht werden will.

2. Die Stadtverwaltung informiert den Stadtrat bis zum 30. Juni 2002 über das Prüfergebnis zur Umsetzung dieser Gesetzesvorschrift und sichert, dass dieser erstmals zur Bundestagswahl im September 2002 entsprochen werden kann.

Begründung:

Begründung:

Das o. g. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen liegt bisher als Entwurf vor. Es ist allerdings fest damit zu rechnen, dass es am 3. Dezember 2001 in Kraft tritt. Enthalten sind u. a. auch Änderungen der Bundeswahlordnung im Sinne des oben vorgeschlagenen Beschlusstextes. Wir halten diese gesetzliche Regelung für einen Fortschritt, der es Menschen mit Behinderungen besser ermöglichen wird, von ihrem Wahlrecht am Wahltag Gebrauch zu machen. Es muss gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass die Stadt Leipzig noch nicht über die geforderte Anzahl von barrierefreien Wahllokalen verfügt. Dieser Mangel kann nicht kurzfristig behoben werden, so dass die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl unbedingt genutzt werden sollte, zumal eventuell auf Gebäude zurück gegriffen werden muss, in denen sich bisher keine Wahllokale befanden

Aktueller Stand:

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