III/A 191 Gebot zur Nachnutzung städtischer Gebäude und baulicher Anlagen vor Neubau
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei Neubauvorhaben zu prüfen, inwieweit vorhandene städtische Gebäude und bauliche Anlagen genutzt werden können.
Begründung:
Die Zahl leer stehender Gebäude in Leipzig hat sich in den letzten Jahren erheblich erhöht. Nach wie vor kann ein großer Teil der Wohnungen, aber auch der gewerblich nutzbaren Räume, nicht mehr belegt werden. Davon betroffen sind auch Einrichtungen der städtischen Infrastruktur. Die komplizierte Finanzsituation der Stadt zwingt zum Umdenken und zur Suche nach Alternativen. Bevor neu gebaut oder teuer saniert wird, sollte zunächst geprüft werden, ob nicht durch weniger finanziellen Aufwand bereits vorhandene Gebäude genutzt bzw. einer Umnutzung zugeführt werden können.
Aktueller Stand:
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