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III/A 184 Entwicklung eines SeniorInnen-Passes

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Analog des Familienpasses für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig mit Kindern wird in der Stadt zum 1.1.2002 ein SeniorInnen-Pass entwickelt.

Anspruchsberechtigt sollten alle Rentnerinnen und Rentner mit eine rEinkommensgrenze nach § 79 Bundessozialhilfegesetz zuzüglich 125,00 Euro sein.

Begründung:

Der Anteil der über 60jährigen Bevölkerung ist ständig steigend. In Leipzig lag der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe 1999 bei 25,3 %, ca. 3 % über dem Bundesdurchschnitt.

Im Seniorenreport 2000 wird eingeschätzt, dass sich das Einkommen von Seniorinnen und Senioren zwar insgesamt positiv entwickelt hat, allderdings die Schere zwischen Rentenbezügen von Männern und Frauen infolge ungleicher Bewertung von Lebensleistungen und der Tatsache, dass Frauen häufiger allein leben im Alter, weit auseinander klafft.

Zudem ist zu erwarten, dass die pisitive Entwicklung der vergangenen Jahre rückläufig sein wird, da bereits jetzt die Einkommen in den jüngeren Rentnergruppen aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und vorgezogenem Ruhestand geringer sind.

Schwerpunktgruppen für eine unzureichende Versorgung sind allein lebende Personen, hochbetagte Seniorinnen und Senioren mit einem eingeschränkten Gesundheitszustand.

Aktueller Stand:

in Bearbeitung

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