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III/A 113 Freizeit- und Begegnungsstätten für Senioren und Behinderte

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung legt der Ratsversammlung bis Ende Mai 2001 eine Analyse zu den Begegnungsstätten für Senioren und Behinderte vor, die den jeweiligen Auslastungsgrad und die eventuelle Unterversorgung in Teilen der Stadt enthält.

2. Die Stadtverwaltung präzisiert ebenfalls bis Ende Mai 2001 ihre Kriterien zur Bezuschussung von Begegnungsstätten für Senioren und Behinderte, um eine bessere Vergleichbarkeit der Einrichtungen zu erreichen.

Begründung:

In den letzten Jahren ist in Leipzig ein Netz von Begegnungsstätten für Senioren und Behinderte entstanden. Dabei hat sich auch eine Trägervielfalt entwickelt, die zu begrüßen ist. Dennoch kann von einem flächendeckenden und wohnortnahem Angebot noch keine Rede sein. Manches ist historisch gewachsen, ohne dass dem in jedem Fall eine ausreichende Bedarfsplanung zu Grunde lag. Ähnlich verhält es sich mit der Schließung von Begegnungsstätten, die nicht immer ausreichend den territorialen Bedarf berücksichtigen. Die Stadtverwaltung ist daher angehalten, bei der Ausreichung von Fördermitteln an freie Träger stärkeren Einfluss darauf zu nehmen, dass ein bedarfsorientiertes und flächendeckendes Netz von entsprechenden Einrichtungen gewährleistet wird. Das kann und sollte beinhalten, das Netz von Begnungsstätten dort zu ergänzen, wo es einen dringenden Bedarf gibt.

Geänderter Beschluss:

1. Die Stadtverwaltung legt der Ratsversammlung bis Ende 1. Halbjahr 2001 im Rahmen der Überarbeitung des Altenhilfeplanes eine Analyse zu den Begegnungsstätten für Senioren und Behinderte vor, die jeweils Auslastungsgrad und -netz und die eventuelle Unterversorgung in Teilen der Stadt enthält.

2. Die Stadtverwaltung präzisiert ebenfalls bis Ende 1. Halbjahr 2001 ihre Kriterien zur Bezuschussung von Begegnungsstätten für Senioren und Behinderte, um eine bessere Vergleichbarkeit der Einrichtungen zu erreichen. Das Hauptkriterium zur Bezuschussung von Begegnungsstätten, die Personalbemessung, wird auf ein vergleichbares Niveau gebracht.

Aktueller Stand:

halb

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