Zum Hauptinhalt springen

III/A 110 Informationen an die Ratsversammlung über Sozialhilfeausgaben

Fraktion der PDS

Antragsteller:

Fraktion der PDS

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung berichtet der Ratsversammlung jeweils am Ende eines Quartals über den Stand der Fallzahlen und der Ausgaben für Sozialhilfe.

Begründung:

Seit längerem hat die Ratsversammlung jeweils am Jahresende über erhebliche Mehrausgaben für Sozialhilfeleistungen zu entscheiden. Da die Ausreichung von Sozialhilfeleistungen nicht im Ermessen des örtlichen Sozialhilfeträgers liegt, sondern auf einen Rechtsanspruch beruht, hat die Stadt auch kaum Entscheidungsspielräume. Was sie aber leisten kann ist, den Stadtrat aktuell zu informieren, damit dieser nicht weiterhin am Jahresende lediglich über bereits ausgegebene Mittel entscheiden muss, ohne dass diese vorher bewilligt worden wären. Diese bisher übliche Praxis verstößt u. E. gegen die Haushaltsgesetzgebung im Freistaat Sachsen. Wenn die im jeweiligen Haushaltsplan eingestellten Mittel für Sozialhilfe absehbar nicht ausreichen, so muss der Stadtrat in die Lage versetzt werden, vorher über eine entsprechende Erhöhung zu entscheiden.

Geänderter Beschluss:

Die Stadtverwaltung berichtet der Ratsversammlung jeweils am Ende eines Quartals in Form eines Sozialreportes über den Stand der Fallzahlen und der Ausgaben für Sozialhilfe.

Aktueller Stand:

halb

Zurück zum Kopf der Seite