VIII-A-03163 Anpassung der Berichtspflicht des Rechtsamtes zu Rechtsstreitigkeiten erheblicher Bedeutung gemäß RB V-519/10
Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Ratsversammlung RB V-519/10 vom 15.09.2010 zur Berichtspflicht des Rechtsamtes wird wie folgt ergänzt und präzisiert:
- Die Verwaltung berichtet im FA Allgemeine Verwaltung und im Rechnungsprüfungsausschuss halbjährlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September über gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung inknapper, aber verständlicher und nachvollziehbarer Form. Dies beinhaltet die in Streit stehenden Sachverhalte, Streitbeteiligte, Verfahrensfortgang, wichtige Entscheidungsbeweggründe sowie Streitwerte, Vergleichszugeständnisse und jeweilig fallen gelassene Forderungen nach Dezernaten und betroffenen Fachämtern sowie Streitrisikodarstellung durch Ampelsystem darzustellen. Als Anlage zum Stichtag 31. März wird ein tabellarischer Überblick der im Vorjahr geführten Rechtsstreitigkeiten mit den wesentlichen Angaben (Kläger, Beklagter, Streit-, Erledigungs-, Zugeständniswert) beigefügt.
- Eine erhebliche Bedeutung ist aufgrund besonderer Höhe des Streitwertes, des Vergleichszugeständnisses und ggf. der Höhe der fallengelassenen Forderung (jeweils ≥ 50.000 Euro) sowie unabhängig von Streitwert, Vergleichszugeständniswert und Höhe der fallengelassenen Forderung bei besonderem, öffentlichem Interesse anzunehmen.
Die fehlende Berichterstattung für das 2., 3. und 4. Quartal 2025 sowie das 1. und 2. Quartal 2026 erfolgt bis zum 31. Oktober 2026.
Begründung
Die einreichenden Stadträtinnen und Stadträte erachten die Berichterstattung zu gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten für eine sachgerechte und umfassende Information sowie für mögliche Ableitungen hinsichtlich künftiger Vorgehensweisen in entsprechenden Sachverhalten bzw. grundsätzlichen Entscheidungen des Hauptorgans Stadtrat für unabdingbar. Zugleich soll mit dem begehrten Vorgehen dem Erfordernis zur Konzentration und Erleichterung von Abläufen in der Verwaltung Rechnung getragen werden.
