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Änderungsantrag - VIII-DS-02491-ÄA-02 Sportinfrastruktur von RB Leipzig stärken und Kleinmesse erhalten | Grundsatzbeschluss: Verkauf einer Fläche an der Capastraße

Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen/Ergänzungen fett):

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit RB Leipzig einen Erbbaupachtvertrag [vorher: Kauffvertrag] über Teilflächen der Flurstücke 2638/35 der Gemarkung Leipzig und 715/14 der Gemarkung Lindenau (zwischen Capastraße und Festplatz am Cottaweg) zu verhandeln und dem Stadtrat im Rahmen einer Bezugsvorlage zur Entscheidung vorzulegen.
  2. Mit Abschluss des Vertrages [vorher: Kauffervertrages] werden die Beschlüsse zur Bestellung eines Erbbaurechtes für die RasenBallsport Leipzig GmbH vom 21.05.2025 aus der Ratsvorlage VII-DS-02824-DS-02 aufgehoben.
  3. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden [vorher: vorrangig] im Bereich des Westufers des Elsterbeckens/Elsterflutbetts zwischen Landauer Brücke und Sachsenbrücke mit dem Ziel umgesetzt, dort eine möglichst durchgehende terrestrische Verbindung zwischen dem nördlichen Auwald und südlichen Auwald zu schaffen. Die Maßnahmen enthalten die ökologisch wertvolle Renaturierung des Elsterflutbeckens als kompakte Grün-Wasserverbindung. Die genaue Planung soll durch ein Umwelt- und artenschutzrechtliches Gutachten begründet werden. Die Kosten dafür hat der Erbbaupachtnehmer zu tragen.
  4. Die Verwaltung prüft im Dialog mit RB Leipzig, möglichst einen Teil des Waldbestandes der Gesamtfläche zu erhalten. Im Übrigen sind die Maßnahmen angemessen und im Umkreis von 1km der Flächen zu kompensieren.
  5. Der Betrieb der Kleinmesse wird auf der aktuellen Fläche mindestens für die kommenden 20 Jahre durchgehend gesichert.

Begründung:

Mit der Vorlage soll der Stadt das Verhandlungsmandat gegeben werden, um mit RB Leipzig Gespräche über die Flächen zu führen. Unter folgenden Bedingungen stimmen wir den Verhandlungen zu:

Zu Punkt 1 und 2: Die Flächen sollen nicht verkauft, sondern in Erbbaupacht vergeben werden. Ein Verkauf von städtischen Liegenschaften, Waldflächen und Grünflächen lehnen wir ab.

Zu Punkt 3 und 4: Das Vorhaben umfasst ca. 57.000 m² Fläche, die teilweise als Wald eingestuft ist. Diese Situation muss zwingend genutzt werden, um die seit langem ausstehende Renaturierung der grün-blauen Infrastruktur voranzutreiben. Besonders die artenschutzrechtlich wertvolle terrestrische Verbindung zwischen dem nördlichen und südlichen Auwald – insbesondere im Bereich des Elsterbeckens und unter den Brücken – ist für uns Bedingung. Ein Ausbau des RB-Campus ist nur denkbar, wenn diese ökologischen Korridore dauerhaft gesichert und ökologisch aufgewertet werden.

Zu 5: Mit der Ansiedlung von RB Leipzig hat sich die Stadt für ein innenstadtnahes Stadion entschieden – damit treten aber natürlich auch immer wieder Nutzungskonflikte auf. Die traditionsreiche Kleinmesse findet seit 90 Jahren an dem Standort statt und hat nur dort Bestandsschutz. Sie zieht jedes Jahr viele Besucherinnen und Besucher an und ist für die Schausteller eine unverzichtbare Institution. Für uns stand immer fest, dass die Kleinmesse erhalten bleiben muss und die Flächen nur dann anders genutzt werden können, wenn ein alternativer Standort gefunden wird, der die Bedingungen erfüllt. Da die Suche nach 27 alternativen Standorten aufgrund von Lärmschutz und fehlender Anbindung scheiterte, ist der Verbleib der Kleinmesse am Cottaweg die Konsequenz.

Die aktuelle Debatte um den Verkauf der Flächen an der Capastraße an RB Leipzig darf kein „Freibrief“ für den Verein sein. Vielmehr muss diese Situation als Hebel genutzt werden, um langfristige Ziele der Stadtentwicklung und des Naturschutzes konsequent durchzusetzen.

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