VIII-A-02833 Abwendung des Wohnungsverlustes durch beschleunigte Betreuungsverfahren
Beschlussvorschlag
Die Stadt wirkt darauf hin, dass
- in Fällen drohender Wohnungslosigkeit infolge von körperlicher oder psychischer Einschränkungen - unter Beachtung aller fachlichen Kriterien und Einschätzungen - die Verfahren zur Bestellung einer rechtlichen Betreuung beschleunigt werden,
- mit dem Betreuungsgericht unter Einbeziehung der Betreuungsbehörde und der Abteilung Wohnungsnotfallhilfe im Sozialamt Kommunikations- und Verfahrenswege entwickelt werden, um Verfahren in diesen speziellen Fällen zu beschleunigen, beispielsweise mit der Etablierung eines „beschleunigten Verfahrens“. Ziel ist die Abwendung des Wohnungsverlustes
- das Formular für die Anregung der Betreuung entsprechen angepasst wird. Neben der Erläuterung der Dringlichkeitsgründe soll es zukünftig möglich sein gesondert anzumerken, dass eine Wohnungsverlust aufgrund der krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Erledigung gewisser Angelegenheiten droht.
Begründung:
Ein nicht unerheblicher Teil der Wohnungsverluste betreffen Personen, die aufgrund psychischer und/oder körperlicher Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu erledigen, also es liegen eine Krankheit und/oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB sowie Betreuungsbedarf und -bedürftigkeit vor, insbesondere wenn andere Hilfen i. S. d. § 1814 Abs. 3 BGB nicht zur Verfügung stehen. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für ein Betreuungsverfahren (von Anregung bis richterlicher Beschluss) 8 Wochen bis 6 Monate ( https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2028064&refresh=false ). Eine solche lange Bearbeitungszeit ermöglicht meistens nicht, die Wohnungsverlust zu verhindern.
Statistische Daten über Wohnungsverluste infolge psychischer und/oder körperlicher Erkrankungen werden nicht erhoben. Allerdings wird es durch die zuständigen Sozialdienste stets beobachtet, dass einige Wohnungsverluste der letzten Jahre hätten verhindert werden können, wenn eine rechtliche Betreuung rechtzeitig angeordnet worden wäre. Dies betrifft unter anderem ältere Menschen. Aufgrund der Alterung der Leipziger Gesellschaft sowie der häufigen sozialen Isolierung dieser Personengruppe wird es in den nächsten Jahren voraussichtlich zu einem Anstieg der Wohnungsverluste bei älteren Menschen kommen.
Eine sogenannte Eilbetreuung (Beschlussfassung innerhalb von ca. 24 Stunden) wird nur in Ausnahmefall angeordnet, beispielsweise bei Gefahr für das Leben der betroffenen Person. Die Anordnung einer Eilbetreuung bei drohender Wohnungsverlust wäre nicht angemessen. Es liegt allerdings im Ermessen der Betreuungsbehörde, in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht Strategien zur Beschleunigung des Betreuungsverfahrens bei drohender Wohnungsverlust infolge der krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Erledigung gewisser Angelegenheiten zu erarbeiten.
Das Formular für die Anregung einer Betreuung beim Betreuungsgericht Leipzig ( https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.5_Dez5_Jugend_Soziales_Gesundheit_Schule/50_Sozialamt/Rechtliche_Betreuung_und_Vorsorgevollmacht/Betreuungsanregung.pdf ) gibt derzeit die Möglichkeit, lediglich „Dringlichkeitsgründen“ zu benennen. Zur Vereinfachung des Arbeitsablaufs beim Betreuungsgericht soll die drohende Wohnungsverlust explizit als möglichen Dringlichkeitsgrund angekreuzt werden können.
