A 33 Weiterführung des „Grünen Bogens“ (Haushaltsantrag)
Antragsteller:
Die Linke.PDS Fraktion
Beschlussvorschlag:
1. Zur Weiterführung des „Grünen Bogens“ werden in die Haushaltsstelle 940/021/0 (Grüner Bogen Paunsdorf-B-Plan 750) 200.000 Euro eingestellt.
2. Zur Weiterführung in den Jahren nach 2006 wird für 2006 in die Haushaltsstelle 940/021/0 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000 Euro eingestellt.
3. Zur Deckung wird die Haushaltsstelle 340/026/1 (Einnahmen aus Grundstückserlösen IP Nord im UA 889 Sonstiges Grundvermögen) herangezogen. Die Ausgaben im UA 889 werden um 200.000 Euro vermindert.
Begründung:
Der „Grüne Bogen“ in Paunsdorf wurde als eines der größten Grün- und Umweltprojekte der Stadt Leipzig aus der Taufe gehoben und soll nun nicht mehr fortgeführt werden. Bereits im Haushaltsplanentwurf 2005 waren nur 27.500 Euro eingestellt. Mit gleich lautenden Anträgen der SPD- und PDS-Fraktion hat der Stadtrat die Einstellung von 100.000 Euro für 2005 sowie 100.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung beschlossen. Entgegen des Stadtratsbeschlusses wurde die Verpflichtungsermächtigung jedoch nicht eingestellt.
Im Haushaltsplanentwurf 2006 sind für 2006 und in der mittelfristigen Planung 2007 ff. nunmehr keine Mittel mehr vorgesehen. Das bedeutet de facto das Ende des „Grünen Bogens“.
Der „Bau- und Finanzierungsbeschluss Umsetzung externe Ausgleichsmaßnahmen B-Plan 750 (Drucksache III/2220)“ bezieht sich auch auf den „Grünen Bogen“. Im Punkt 4 „Finanzierungsplan und zeitliche Abfolge“ heißt es u. a.: „Die Ausgleichsmaßnahmen sollen zeitnah zum Eingriff umgesetzt werden.“ Nach Auffassung der Antragssteller ist es nicht zulässig, festgelegte Ausgleichsmaßnahmen nicht oder mit großem zeitlichen Abstand zu realisieren. Zur Finanzierung ist im Beschluss unter 1. „Grundlagen“ ausgeführt: „Diese Maßnahmen werden durch die Stadt Leipzig hergestellt und finanziert. Die entstandenen Kosten sollen zum Teil bei der Veräußerung gewerblich nutzbarer Grundstücke im Erweiterungsbereich des B-Planes über den Verkaufspreis refinanziert werden.“ Damit ist klargestellt, dass die Einnahmen aus Grundstückserlösen IP Nord für die Finanzierung externer Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden müssen. Bisher wurden die in dem o. g. Bau- und Finanzierungsbeschluss vorgesehenen Mittel in Höhe von 1.244.379 Euro (Ausgleichsmaßnahmen A 1 bis A 5) nicht aufgebraucht.
Aktueller Stand:
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