10 Ausarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes
Antragsteller:
Fraktion der PDS
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Dezember 2005 den Entwurf eines Kulturentwicklungsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2006 bis 2015 vorzulegen, der durch den Stadtrat verabschiedet wird.
Begründung:
Leipzig benötigt im Rahmen der derzeit geführten Diskussion zur strategischen Kommunalpolitik eine prinzipielle Debatte über den künftigen Stellenwert der Kultur im Leitbild der Stadt. Daraus abgeleitet sollten Schlussfolgerungen zur Struktur der vielfältigen Kulturlandschaft und für entsprechende Schwerpunktsetzungen gezogen werden.
Seit dem nicht verabschiedeten Entwurf eines Kulturentwicklungsplans (1995) und den verabschiedeten Kulturpolitischen Leitlinien (1999) haben sich die bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen für alle kommunalen Belange grundlegend verändert. Nunmehr muss es wie in anderen Städten (z. B. Chemnitz, Dresden) mit Hilfe der Kulturentwicklungsplanung darum gehen, auf diese Veränderungen zu reagieren und für Leipzig ein zukunftsfähiges Kulturprofil für die Jahre 2006 bis 2015 (1000. Jahrestag der urkundlichen Ersterwähnung) zu entwickeln. Es soll sowohl die Potenziale der Kultur für die künftige Stadtentwicklung erschließen helfen als auch die gewachsene kulturelle Identität der Stadt befördern. Darüber hinaus gilt es, den gegebenen finanziellen Möglichkeiten zu entsprechen.
Die Ausarbeitung des Kulturentwicklungsplanes sollte dabei dazu genutzt werden, einen breiten demokratischen Diskurs über die künftige Leipziger Kultur zu entfachen. Deshalb sollten möglichst viele Akteure aus Politik, Verwaltung, Kunst und Kultur sowie der Bevölkerung einbezogen werden.
Um innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums qualifizierte Ergebnisse erzielen zu können, soll die Unterstützung externer Fachkräfte – beispielsweise aus den Kulturwissenschaften – einbezogen werden. Die Bereitstellung der Planungsmittel erfolgt über den Etat des Kulturamtes, wobei die Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes aus dem Strukturfonds für die sächsischen Kulturräume gemäß § 6 Abs. 2 und Abs. 4 SächsKRG eine 80-prozentige Förderung aus Kulturraummitteln des Freistaates erlauben.
Aktueller Stand:
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