VII-F-07609 Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig“ (VII-A-06241-NF-03)

Stadtrat Dr. Volker Külow

Der Stadtrat zu Leipzig hat am 15. Juni 2022 folgenden Beschluss zum Thema „Rechtssicherheit für Garagenhöfe in Leipzig“ gefasst:

 

„1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Stadtentwicklungskonzept zum Thema Garagen-
höfe/Quartiersgaragen zu erarbeiten. Dies erfolgt in Verbindung mit der kombinierten Pla-
nung von städtischer Infrastruktur

1.) wie Schulhausbau bzw. der zugehörigen Schulnetzplanung,

2.) wie einem Mobilitäts- und Parkraumkonzept für die Stadt Leipzig, das den Infrastrukturbedarf für den ÖPNV, den motorisierten Individualverkehr (Verbrenner und zunehmend E-Autos) sowie Sharing-Modelle bis 2030 bedenkt,

3.) dass das Potenzial von großen Garagenstandorten im Außen- bzw. Vorortbereich für die weitere Entwicklung der Siedlungskerne nutzt.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der Entwicklung weiterer Stadtteilentwicklungskonzepte (wie z.B. dem „STEK Mockau 2030+“) auch die Garagengemeinschaften und -vereine in die Entwicklung von Mobilitäts-, Parkraum- sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung einzubeziehen.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der erforderlichen Räumung aufgrund der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung der Verträge zu den in Rede stehenden Garagengrundstücken gemäß Überleitungs- oder Neuverträgen (Pacht-, Miet- und Nutzungsverträge), die Kostenübernahmeverpflichtung zu Lasten der Pächter, Mieter bzw. Nutzer im Sinne einer Kostenübernahme durch die Stadt Leipzig zu ändern. Dies soll durch entsprechende verbindliche Schreiben an die Pächter, Mieter bzw. Nutzer oder durch Verzichtserklärung der Stadt Leipzig im Sinne dieses Beschlusses erfolgen.“

Mit dem auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zusätzlich zum Antrag VII-A-06241-NF-03 beschlossenen Punkt 3 ist laut Begründung die Intention des Stadtrats verbunden, das mittlerweile äußerst angespannte Verhältnis zwischen den Garagennutzergemeinschaften und der Stadt Leipzig zu entspannen und den erforderlichen Planungsprozess auf eine breitere Zustimmung zu stützen. Dabei wurde im Sinne der Gleichbehandlung davon ausgegangen, dass die Stadt die vollständige Befreiung der Garagennutzer von Abrisskosten garantiert, wenn sie auf die entsprechenden Garagenhöfe sowohl als Bau- aber auch als Tauschgrundstück zurückgreifen muss. Diese Gleichbehandlung der Tauschgrundstücke ist umso wichtiger, da der neue Eigentümer in den allermeisten Fällen keine weitere Nutzung als Garagenhof und vielmehr dessen Abriss in Angriff nehmen wird.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Aktivitäten der Stadtverwaltung zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses wurden bereits unternommen bzw. sind für die nächste Zeit geplant?

2. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung gegenüber Garagennutzern erklärt hat, dass sich Punkt 3 des Stadtratsbeschlusses ihrer Ansicht nach nur auf städtische Garagengrundstücke beziehe, auf denen in den kommenden Jahren Schulen errichtet werden, und Garagengrundstücke, die im Zuge von Schulneubauten als Tauschgrundstücke dienen bzw. verkauft werden, nicht einbezogen seien, die Garagennutzer dort also weiter mit Abrisskosten rechnen müssten?

3. Wenn das nicht der Fall ist: Was plant die Stadtverwaltung, um abzusichern, dass auch Garagennutzer von Tauschgrundstücken vollständig von eventuellen Abrisskosten befreit werden?

4. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung nach dem Stadtratsbeschluss neuen Garagennutzern nur noch Mietverträge mit einer nunmehr auf 450 Euro erhöhten Jahresmiete plus Betriebskosten und Mehrwertsteuer anbietet, mit der mündlich vorgetragenen Begründung, diese Erhöhung sei notwendig, weil der Stadtrat die vollständige Übernahme künftiger Abrisskosten durch die Stadt beschlossen hat?

5. Wenn das der Fall ist: Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die Einführung einer solchen „Abrissumlage“, das heißt die Tatsache, dass die Nutzer bereits vorab in Raten für einen eventuellen Abriss zahlen, mit dem Stadtratsbeschluss vereinbar ist?

6. Welche Vertragsmodelle werden zurzeit den Garagennutzern von der Stadt angeboten? Hat es Änderungen gegeben, wenn ja warum? Welche Staffelung gibt es bei den Miethöhen? Hat es eine Erhöhung gegeben und wen ja warum?

7. Plant die Stadt in nächster Zeit weitere Mieterhöhungen für die Nutzung von Garagengrundstücken bzw. Garagen?

8. Wie gedenkt die Stadtverwaltung hinsichtlich der Gestaltung der Miet- bzw. Pachthöhen für die Garagennutzer Rechtssicherheit und Vorausschaubarkeit zu gewährleisten?