Zusätzliche Kosten durch den City-Tunnel für die Stadt Leipzig und städtische Unternehmen
Derzeitig finden intensive Arbeiten zur Baufeldfreimachung, insbesondere zur Verlegung von Versorgungsleitungen, für den Bau des City-Tunnels statt. Zur Finanzierung des City-Tunnels wurde zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig ein „Kostenteilungsvertrag City-Tunnel“ (Drucksache III/1043) beschlossen, in welchem der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig festgeschrieben ist.
Derzeitig finden intensive Arbeiten zur Baufeldfreimachung, insbesondere zur Verlegung von Versorgungsleitungen, für den Bau des City-Tunnels statt. Zur Finanzierung des City-Tunnels wurde zwischen dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig ein „Kostenteilungsvertrag City-Tunnel“ (Drucksache III/1043) beschlossen, in welchem der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig festgeschrieben ist.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind die bauvorbereitenden Maßnahmen Bestandteil der Investitionskosten für den Bau des City-Tunnels?
2. Müssen die städtischen Unternehmen ihre Leistungen zur Baufeldfreimachung selbst finanzieren oder werden die anfallenden Kosten durch die Stadt bzw. den Bauherren getragen?
3. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand der einzelnen städtischen Unternehmen für die Baufeldfreimachung?
4. Wie hoch ist der Aufwand der Stadt Leipzig neben dem im Kostenteilungsvertrag genannten finanziellen Aufwendungen für die Baufeldfreimachung?
5. Welche weiteren Kosten in Zusammenhang mit dem Bau des City-Tunnels müssen über das Volumen des „Kostenteilungsvertrages“ durch die Stadt Leipzig getragen werden?
6. Welche weitere Kosten müssen die städtischen Gesellschaften im Zusammenhang mit dem Bau des City-Tunnels einplanen?
