Zur beabsichtigten Senkung des Finanzierungsanteils des Bundes zu den Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG II-Beziehende gemäß § 22 SGB II
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2009 - auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode - ei-nen Gesetzesentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den KdU beschlossen. Es ist beabsichtigt, den Bundesanteil von durchschnittlich 26 % auf durchschnittlich 23,6 % abzusenken. Dadurch kommt es im Jahr 2010 laut Aussagen des Städte- und Gemeindebundes zu einer Mehrbelastung der Kommunen von 2 Mrd. Euro.
Ursprünglich sollte die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich sorgen.
Aus diesem Grund fragen wir:
1. Welche voraussichtlichen Auswirkungen hätte die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung auf den Haushalt von Leipzig für das Jahr 2010?
2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die gesamten KdU für das Jahr 2010?
3. In welcher Höhe wird der Haushalt von Leipzig entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II im Jahr 2009 entlastet?
