VII-F-08623 Zum Schottergartenverbot
In der Vorgartensatzung §2 „Erlaubte Nutzungen, Nutzungsbeschränkungen“ heißt es in Absatz 1, dass Vorgärten gärtnerisch zu gestalten und zu erhalten sind. Dadurch ist das Anlegen und Unterhalten von sogenannten Schottergärten in Leipzig untersagt.
Wir fragen daher:
- Wie viele mutmaßliche Verstoße gegen das s.g. „Schottergartenverbot“ wurden der Stadt Leipzig seit 2020 angezeigt? (Bitte für die einzelnen Jahre aufschlüsseln)
- Wie viele Verstöße gegen das s.g. „Schottergartenverbot“ wurden seit dem Jahr 2020 festgestellt? (Bitte für die einzelnen Jahre aufschlüsseln)
- Wie wurden die Verstöße gegen das s.g. Schottergartenverbot seit dem Jahr 2020 geahndet? (Bitte mit Nennung der Anzahl und Höhe der verhängten Bußgelder für die einzelnen Jahre)
