Zugangskriterien für Krippen in kommunalen Einrichtungen
Stadtverwaltung ignoriert Meinung des Stadtrates und erlässt intern Zugangskriterien für Krippenplätze
Sehr geehrter Herr Tiefensee,
für die kommunalen Kindertageseinrichtungen wurde die interne Festlegung getroffen, dass ab sofort nur noch Kinder im Krippenbereich aufgenommen werden, „deren beide Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil Berufstätigkeit, Ausbildung und ähnliches nachweisen können bzw. wo deren Betreuung durch den ASD empfohlen wurde“. Wir haben dazu folgende Fragen:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde diese interne Festlegung getroffen? Wie ist diese Festlegung mit § 3 Abs. 2 des Kindertagesstättengesetzes in Einklang zu bringen, wonach es „... zu den Pflichtaufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gehört, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kin-dern unter 3 Jahren ... zu sorgen“?
2. Was hat Sie veranlasst, Zugangskriterien für Krippen zu erlassen, obwohl eine entsprechende Vorlage im Sommer vergangenen Jahres, mit der verbindliche Zugangskriterien beschlossen werden sollten, aufgrund von massiver Kritik zurück gezogen wurde?´
3. Warum wurde die Festlegung intern getroffen? Warum erfolgte keine Information des Jugendhilfeausschusses?
4. Wie viel Eltern warten gegenwärtig auf einen freien Krippenplatz? Welche Maßnahmen wurden von Ihnen ergriffen, um entsprechend des schon zitierten § 3 Abs. 2 KitaG für ein bedarfsgerechtes Angebot an Krippenplätzen zu sorgen?
5. Wurde die Zielstellungen, die mit der Deregulierung und Flexibilisierung des Leistungsangebotes der Kindertagesstätten (Leipziger Modell) verfolgt wurde, erreicht? Kann die Stadt ihrem gesetzlichen Versorgungsanspruch in den Kindertagesstätten noch gerecht werden?
6. Warum wird dem Stadtrat die Kindertagesstättenplanung für den Planungszeitraum 2003/2004 erst nach Beginn des Planungszeitraumes und damit erneut verspätet zur Beschlussfassung vorgelegt?
