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VIII-F-03392 Erbbaurecht für Garagengemeinschaft Mockau-Ost

SR Dr. Volker Külow

Schon seit geraumer Zeit wird der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Garagengemeinschaft Leipzig Mockau-Ost e.V. verhandelt. Auf seiner Grundlage soll künftig auf den Dachflächen der Garagen die Solarstromerzeugung für ca. 1.000 Haushalte erfolgen; darüber hinaus ist die Entwicklung der Elektromobilität durch die Installation von Ladesäulen geplant. Leider scheint der Prozess der Vertragsgestaltung ins Stocken geraten zu sein. Für das weitere Verfahren wäre es nun aber sehr wichtig, dass der Stadtrat zeitnah über den Vertrag entscheidet.

Frage an den Oberbürgermeister:

1. Wann liegt der Erbbaurechtsvertrag unterschriftsreif vor und wann wird er voraussichtlich von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt?

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