VIII-F-03377 Erhebung der Zweitwohnungssteuer und Ausnahmen
Die Stadt Leipzig erhebt seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer. Dieser Steuer unterliegen alle volljährigen Personen, die im Stadtgebiet Leipzig im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung innehaben. Der Steuersatz liegt derzeit bei 16% und soll auf 20% angehoben werden. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie viele Haushalte haben in den Jahren 2024, 2025 und 2026 Zweitwohnungssteuer gezahlt? Wie viele waren davon nach Kenntnis der Stadt Leipzig Auszubildende oder Studierende?
- In wie vielen Fällen wurde von den Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht (bitte je Fallgruppe aufführen)?
- In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis Rechtsmittel gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer eingelegt?
- Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine Befreiung von Auszubildenden und Studierenden mit Nebenwohnung in Leipzig von der Zweiwohnungssteuer, insbesondere dann, wenn sie sich in einer dualen Ausbildung befinden, die eine Wohnung in Leipzig notwendig macht?
