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VIII-F-03221 Sexuelle Belästigung in den Einrichtungen der Sportbäder GmbH

SR Beate Ehms

Im letzten Jahr starteten zwei Leipzigerinnen eine Petition, nachdem sie in der Sauna von einem Mann mit dem Handy nackt gefilmt wurden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann ein, da dies legal sei – die Sauna sei kein „geschützter Raum“ (https://taz.de/Nach-Vorfall-in-der-Sauna-Zwei-Frauen-starten-Petition-gegen-heimliche-Nacktaufnahmen/!6130601/).

Ich frage an:

  1. Welche Regelungen gibt es zur Unterbindung von sexuellen Belästigungen/ Übergriffen in den Einrichtungen der Sportbäder GmbH (Hausordnung etc.)?
  2. Gab es bislang Beschwerden und Anzeigen von Belästigungen/ sexuellen Übergriffen bzw. sind Vorfälle dieser Art bekannt und wie wurde darauf von Seiten der Sportbäder GmbH reagiert?
  3. Wie werden die Mitarbeiter*innen sensibilisiert und geschult, solche Vorfälle zu erkennen und damit umzugehen?
  4. Wie wird der Missbrauch von Handys und Brillen (Smart Glasses) in den Einrichtungen der Sportbäder GmbH unterbunden?
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