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VIII-F-03137 Verhinderung der Abfallentsorgung durch Falschparker

Enrico Stange

Immer öfter können Abfall- und Entsorgungsfahrzeuge der Stadtreinigung oder ALL Abfall Logistik in Wohngebietsstraßen nicht einfahren und entsprechend Abfallkalender bzw. Entsorgungsplan die bereitgestellten Tonnen leeren, weil widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Einfahrt oder Durchfahrt verhindern.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wie oft sind im Jahr 2025 und in den Monaten Januar bis einschließlich Mai 2026 Restabfall-, Bioabfall- oder Papier-Tonnen im Stadtgebiet und den Ortsteilen nicht geleert worden, weil die Zufahrt durch „Falschparker“ verhindert wurde und in welchen Wohngebieten kam es dabei ggf. zu Häufungen?
  2. In wie vielen Fällen mussten Sonderfahrten zur nachholenden Entsorgung durchgeführt werden?
  3. Wie stellt sich das Standard-Meldeverfahren solcher Vorfälle durch die Stadtreinigung bzw. die ALL GmbH gegenüber dem Stadtordnungsdienst bzw. der Polizeibehörde dar und welche Veranlassungen folgen daraus?
  4. Wie viele Meldungen erfolgten ggf. durch Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber dem Stadtordnungsdienst bzw. der Polizeibehörde bereits vor der Entsorgung mit dem Ziel, diese zu ermöglichen, und welche Veranlassungen folgten daraus?
  5. Wie geht die Stadt Leipzig gegen die Besitzer der falsch abgestellten Fahrzeuge vor, um entsprechende Verhaltensänderungen zu bewirken?
  6. Welche Überlegungen werden in der Stadtverwaltung dahingehend angestellt, ggf. die kritischen Stellen der Zufahrtswege durch Kennzeichnungen, Beschilderungen oder verkehrsrechtliche Anordnungen entsprechend so zu gestalten, dass solche Vorfälle künftig unterbleiben?
  7. Welche rechtlichen Handlungsrahmen sind der Stadtverwaltung hier gesetzt?

zur Antwort der Stadtverwaltung

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