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VIII-F-03136 Zukünftige Miethöhen im Sozialen Wohnungsbau

Fraktion Die Linke

Es wurde bereits mehrfach seitens der Stadtverwaltung geäußert, dass die Fachförderrichtlinie (FFR) „Anfangsmiete“ im kommenden Doppelhaushalt nicht mehr eingeplant werden könne, da es sich nicht um eine Pflichtaufgabe handelt. Mit dieser FFR wurde bisher durch die Stadt Leipzig ermöglicht, dass Sozialwohnungen mit einer „Anfangsmiete“ von 6,50€ vergeben werden können. In 2025 konnten die Mittel aufgrund des noch nicht genehmigten Haushaltes ebenfalls nicht genutzt werden.

  1. Welche Folgen werden durch den Wegfall der Förderung erwartet? Zu welchen Miethöhen werden Sozialwohnungen in Leipzig zukünftig angeboten werden?
  2. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Miethöhen für geförderte Wohnungen trotzdem für Menschen mit niedrigen Einkommen zugänglich zu machen und die Diskrepanz zu den KdU-sätzen auszugleichen?
  3. Welche Änderungen bei der Landesförderung (Förderbedingungen und vor allem Fördersätze) wären aus Sicht der Stadt Leipzig nötig um die geförderten Mieten möglichst niedrig zu halten?
  4. Dresden rechnet mit deutlich höheren Angemessenheitsgrenzen im KdU-Bereich. Wie ist der Unterschied zwischen Leipzig und Dresden zu erklären?

Seit 2024 gibt es vom Freistaat Sachsen die Wohnraumförderung im 2. Förderweg, über den Wohnungen für Haushalte geschaffen werden sollen, die über den Einkommensgrenzen nach § 2 der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung liegen, sogenannter „preisgedämpfter Wohnraum“.

5. Wie oft wurde diese Förderung bisher in Leipzig in Anspruch genommen? Wenn ja, wie viele Wohnungen konnten damit gefördert bzw. geplant werden?

6. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den Bedarf für Wohnungen ein, die mit dieser Förderung gebaut werden können?

7. Was wird unternommen, damit diese Förderung durch Bauunternehmen in Anspruch genommen wird?

zur Antwort der Stadtverwaltung 

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