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VIII-F-03135 Moratorium für die Konversion von Liegenschaften – Bedeutung für Leipziger Liegenschaftspolitik?

Fraktion Die Linke

Am 28. Oktober 2025 gab das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bekannt, die zivile Umwandlung (Konversion) von Bundeswehr-Liegenschaften durch ein Moratorium vorerst auszusetzen (BMVg 28.10.2025). Diese Entscheidung markiert eine Kehrtwende zu der seit den 1990er Jahren praktizierten Politik, militärische Flächen für Wohnungsbau oder Gewerbe freizugeben.

Von der Maßnahme sind laut BMVg aktuell zwei Kategorien von Flächen betroffen: 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden und nun einer „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeführt werden sowie 13 aktive Standorte, deren geplante Stilllegung gestoppt wurde.

Die Reserve soll es der Bundeswehr ermöglichen, im Bedarfsfall kurzfristig auf Flächen zuzugreifen und dabei ein vereinfachtes militärisches Baurecht anzuwenden. Das sorgt für Kritik, da in den Kommunen erhebliche personelle und finanzielle Mittel in die Planung von Wohnvierteln, Studierendenwohnheimen oder Gewerbegebieten investiert werden. Die BImA ist angehalten, Bundesbedarfe vorrangig zu bedienen, eine Entschädigung soll es bei entfallenen Planungen nicht geben.

Wir fragen daher:

  1. Sind in Leipzig Flächen von dieser Maßnahme betroffen? Wenn ja, welche?
  2. Liegen auf den potentiell betroffenen Flächen bereits kommunale Planungen? Wenn ja, welche? Bitte Flächen und Vorhaben nennen.
  3. Wirkt sich diese Maßnahme des Bundes auf die Leipziger Liegenschaftspolitik aus?

zur Antwort der Stadtverwaltung

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