VIII-F-03134 Aktueller Stand der Verfolgung von Mietwucher
Vor rund zwei Jahren hat Die Linke im Bundestag die Mietwucher-App gestartet. Mit ihr können Mieterinnen und Mieter unkompliziert prüfen, ob ihre Miete nach den geltenden gesetzlichen Regelungen überhöht ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, liegt der Verdacht auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung nahe. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent besteht sogar der Verdacht auf eine Straftat nach § 291 StGB.
Nachdem im Oktober 2025 eine Vermieterin in Berlin ein Bußgeld in Höhe von 26.000 Euro sowie eine zu viel gezahlte Miete von 22.000 Euro zurückzahlen musste, wurde Anfang Juni ein weiterer Fall in Frankfurt/Main abgeschlossen, bei dem eine Immobilienfirma über 26.000 Euro zu viel gezahlte Miete an eine WG zurückzahlen muss (https://gleft.de/6CS). Die Stadt Leipzig prüft seit letztem Jahr Fälle von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung, trotz knapper personeller Ressourcen und einem aufwendigen Verfahren (https://gleft.de/6CT).
Wir fragen daher:
- Wie viele Verdachtsfälle sind bisher beim Sozialamt eingegangen? Bitte Gesamtzahl und Eingänge pro Quartal nennen.
- Sind Häufungen a) in bestimmen Stadtbezirken und b) bei wiederkehrenden Vermieter*innen erkennbar? Wenn ja, welche Aussagen können dazu getroffen werden?
- Sind Veränderungen in der personellen Ausstattung für diese Aufgabe absehbar? Wenn ja, welche?
- Wie viele Fälle konnten bereits abschließend bearbeitet werden und welche Aussagen können zum Stand der weiteren Behandlung bei Staatsanwaltschaft und/oder Bußgeldbehörde getroffen werden?
- Im Fall von Bußgeldbescheiden: Wie ist das Verfahren, damit die Miethaushalte den illegalen Mehrerlös zurückerhalten? Gibt es verbindliche Fristen für eine Rückzahlung?
- Gab es Fälle, in denen Miethaushalte und Vermieter*innen freiwillig ohne Zutun der Bußgeldbehörde zu viel gezahlte Mieten zurückgezahlt haben?
- Unter anderem in Heidelberg werden durch das Mietenmonitoring systematisch Inserate geprüft und bei Verstößen entsprechende Hinweise an die Anbieter verschickt. Sieht die Stadt Leipzig Potential in einem solchen Monitoring, illegale Mieten von vorneherein zu unterbinden?
