VIII-F-03130 Glasfaserausbau im Bereich der Grundstücke Theodor-Neubauer-Str. 99 bis 119
Derzeit wird im angegebenen Bereich (Grundstücke Theodor-Neubauer-Str. 99 bis 119, gegenüber Kleingartenverein Volkshain-Anger) der Glasfaserbreitbandausbau vorangetrieben. Offenbar führt das Amt für Wirtschaftsförderung den Prozess. Allerdings werden nach Kenntnis des Fragestellers nicht alle Grundstücke angeschlossen.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wann wurde das Projekt des Glasfaserbreitbandausbaus im in Rede stehenden Bereich und unter welchen Maßgaben begonnen? Wer führt das Projekt verwaltungsseitig in der Planung und wer ist der Dienstleister, der die Arbeiten beauftragt bzw. durchführt?
- Welche Grundstückseigentümer welcher konkreten Grundstücke wurden hinsichtlich des Anschlussbedarfs an Glasfaserbreitband angefragt, wie viele und welche haben sich mit einer Bedarfsmeldung zurückgemeldet und wie viele werden nunmehr beim Glasfaserbreitbandausbau tatsächlich berücksichtigt? Welche Kriterien mussten erfüllt sein?
- Welche Grundstücke werden aus welchen Gründen nicht angeschlossen?
- Welche Kosten kommen auf die Eigentümer der anzuschließenden bzw. angeschlossenen Grundstücke zu?
- Welche Förderung kann zum Anschluss genutzt werden zu welchen Bedingungen und in welchem Umfang stehen hierfür Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung?
