VIII-F-03121 Auswirkungen der Krankenhausreform und des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Gesundheitsversorgung in Leipzig
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) am 14. April 2026 sowie dem derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) stehen wesentliche Veränderungen der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen bevor.
Mit dem KHAG wird die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf eine Leistungsgruppen- und Vorhaltevergütungssystematik fortgeführt. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und sieht Einsparungen in einer Größenordnung von rund 16,3 Milliarden Euro vor. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion – die auch in der LVZ in den letzten Tagen verstärkt eine Rolle spielte - werden unter anderem Änderungen bei der Vergütung ambulanter Leistungen, mögliche Auswirkungen auf Vorsorge- und Präventionsangebote sowie weitere Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung im Gesundheitswesen thematisiert.
Vertreter des Klinikums St. Georg, ärztliche Berufsverbände, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die Sächsische Landesärztekammer haben öffentlich vor möglichen negativen Folgen für die Gesundheitsversorgung gewarnt. Insbesondere werden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation kommunaler Krankenhäuser, die ambulante Versorgung, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die zukünftige Entwicklung medizinischer Versorgungsangebote befürchtet. Gleichzeitig befindet sich das Klinikum St. Georg in einem umfangreichen Sanierungs-, Investitions- und Transformationsprozess, der für die medizinische Versorgung Leipzigs von erheblicher Bedeutung ist. Nach kürzlichen Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden des Klinikums, Bürgermeister Torsten Bonew, wäre das Klinikum ohne die Unterstützung der Stadt Leipzig wirtschaftlich nicht überlebensfähig.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig aus dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sowie dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die stationäre, ambulante und fachärztliche Gesundheitsversorgung in Leipzig?
- Welche Leipziger Krankenhäuser und medizinischen Versorgungsbereiche sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand von Veränderungen bei Leistungsgruppen, Versorgungsaufträgen, Standortkonzentrationen oder organisatorischen Umstrukturierungen betroffen oder könnten künftig betroffen sein?
- Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig auf die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums St. Georg, insbesondere hinsichtlich
a) der Umsetzung des Sanierungs- und Transformationskonzeptes,
b) der Entwicklung stationärer und ambulanter Fallzahlen,
c) der geplanten Ambulantisierung,
d) der Fertigstellung und Nutzung des Zentralbaus II,
e) der Entwicklung spezialisierter Versorgungsangebote und Zentren sowie
f) der langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Klinikums? - Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig auf die Notfallversorgung, den Rettungsdienst sowie auf hochspezialisierte medizinische Angebote in Leipzig, insbesondere in den Bereichen Infektionsmedizin, Neuromedizin, Frauenmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie weiteren Leistungen der Schwerpunkt- und Maximalversorgung?
- Teilt die Verwaltung die Befürchtungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dass insbesondere für Kinder künftig Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen schwieriger zu erhalten sind bzw. mit mehr finanzieller Selbstbeteiligung der Eltern zu rechnen ist?
- Welche Einschätzungen oder Stellungnahmen liegen der Stadt Leipzig von Leipziger Krankenhausträgern, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, ärztlichen Berufsverbänden, Krankenkassen oder weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zu den Auswirkungen der genannten Gesetzesvorhaben vor?
- Welche Einflussmöglichkeiten besitzt die Stadt Leipzig gegenüber Bund und Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit den genannten Reformvorhaben und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um die Gesundheitsversorgung sowie die Zukunft kommunaler Krankenhäuser als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern?
