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VIII-F-03100 Fallzahlen und Praxis zum Umgang mit drohendem Wohnungsverlust bei Personen mit Betreuungsbedarf

Fraktion Die Linke

Die Verwaltung lehnt den Vorschlag der Fraktion Die Linke ab, sich mit dem Betreuungsgericht zielgenauer dafür einzusetzen, dass Verfahren zur rechtlichen Betreuung regelhaft beschleunigt werden, wenn sonst ein Wohnungsverlust droht. Die Perspektive der Verwaltung widerspricht den Erfahrungen aus der Praxis.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Fälle mit drohendem Wohnungsverlust sind der Betreuungsbehörde in den letzten drei Jahren bekannt geworden? Wie lange verging durchschnittlich zwischen Anregung einer Betreuung und Bestellung einer rechtlichen Betreuung in diesen Fällen?
  2. In welcher Form sensibilisiert die städtische Betreuungsbehörde das Betreuungsgericht für die Problemlage des drohenden Wohnungsverlustes?
  3. Gibt es feste Absprachen, Ansprechpartner oder regelmäßige Auswertungen zwischen Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht, welche konkreten Verbesserungen konnten dadurch erreicht werden und wie sind die Ergebnisse dessen messbar?
  4. In wie vielen Fällen konnte mithilfe der Information der Abteilung Soziale Wohnhilfen durch die Betreuungsbehörde der Wohnungsverlust tatsächlich verhindert werden? In wie vielen Fällen kam es trotz Information der Sozialen Wohnhilfen zum Verlust der Wohnung?
  5. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung, um Personen mit Unterstützungsbedarf bei drohendem Wohnungsverlust schneller Hilfe zukommen zu lassen, wenn ein Betreuungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist?
  6. Sind der Betreuungsbehörde Fälle bekannt, in denen Menschen aufgrund einer Demenz, psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung ihre Wohnung verloren haben, bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden konnte?

zur Antwort der Stadtverwaltung

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