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VIII-F-03046 Geplante Streichung oder Verlagerung von Warmwasserkursen der Volkshochschule

Fraktion Die Linke

Die fragestellende Fraktion erreichte eine Bürger*innenanfrage zur künftigen Durchführung von sogenannten Warmwasserkursen im Programm der Volkshochschule. Darin heißt es:

„Aus Kreisen der Kursleitungen wurde aktuell kommuniziert, dass im Zuge der anstehenden Haushaltskonsolidierung ab dem Jahr 2027 drastische Einschnitte bei den Gesundheits- und Wasserkursen der VHS geplant sind. Konkret sollen die Mietverträge für externe Standorte – wie das warme Therapiebecken an der Werner-Vogel-Schule (Diakonie) – gekündigt und nicht verlängert werden. Gleichzeitig wurden und werden die Kursgebühren für die verbleibenden Angebote massiv angehoben.“

Offenbar sollen die Kurse in die Tiefwasserbecken der Sportbäder verlagert werden. Hier bestehen Befürchtungen, dass damit die Kurse aufgrund der künftigen Entfernungen kaum noch erreichbar sein werden, wegen der Beckentiefe für Personen mit Beeinträchtigungen nicht mehr nutzbar, und wegen der Wassertemperaturen als therapeutisch nutzbringende Kurse nicht mehr brauchbar sein werden.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele solcher Gesundheits- und Wasserkurse sind im VHS-Programm in den Jahren 2024, 2025, und bisher in 2026 angeboten und durchgeführt worden und wie viele Teilnehmende wurden erreicht?
  2. Ist es korrekt, dass diese sogenannten Warmwasserkurse der Volkshochschule künftig in den Sportbädern der Sportbäder GmbH durchgeführt werden sollen?
  3. Welche Kurse sind davon betroffen und welche Mietverträge mit welchen Dritteinrichtungen wie zum Beispiel Werner-Vogel-Schule wurden gekündigt bzw. sollen im Zuge dieser Änderungen gekündigt werden?
  4. In welchen Sportbädern sollen die Kurse künftig durchgeführt werden und sind diese für die Kurse hinsichtlich Wassertiefe und Wassertemperatur in Bezug auf Barrierefreiheit und Nutzbarkeit, Erreichbarkeit/Zugänglichkeit sowie temperaturbedingte, therapeutische Anforderungen geeignet?
  5. Ist es korrekt, dass eine Anpassung der Gebühren für die Kursteilnehmer*innen vorgesehen ist und wenn ja, in welchem Umfang?
  6. Ab wann sollen all die Veränderungen gemäß Fragen 1 bis 4 gelten?

zur Antwort der Stadtverwaltung

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