VIII-F-03045 Abschiebungen aus Gesundheits- oder Bildungseinrichtungen in Leipzig
Laut Landtagsanfrage Drs. 8/6504 wurden zwischen 2023 und 2025 zwölf Personen aus psychiatrischen Einrichtungen/ Krankenhäusern heraus abgeschoben.
Der Stadtrat beschloss im Jahr 2022 auf Initiative des Migrant*innenbeirats den Antrag „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die Ausländerbehörde Leipzig reduzieren“. Darin werden die Ausländerbehörde und das Gesundheitsamt beauftragt zu prüfen, in welchen Fällen amtsärztliche Untersuchungen rechtlich und tatsächlich möglich sind, sofern keine qualifizierte ärztliche Bescheinigung gem. § 60a Abs. 2c AufenthG vorliegt. Hier seien laut Umsetzungsbericht „entsprechende Strukturen in Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Ausländerbehörde geschaffen“ worden.
Von Interesse sind darüber hinaus Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
- Gab es seit 2020 Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen (stationäre, teilstationäre, ambulante oder andere medizinische Einrichtungen einschließlich der forensischen Psychiatrie) in Leipzig (bitte Alter und Geschlecht der betroffenen Person, Zielland der Abschiebung und Ort der Unterbringung/ Behandlung angeben)?
- Wie wurde in möglichen Fällen die Reisefähigkeit der betroffenen Person festgestellt?
- Welches Verfahren gibt es für die Erstellung amtsärztlicher Gutachten zur Reisefähigkeit, wenn keine qualifizierte ärztliche Bescheinigung gem. § 60a Abs. 2c AufenthG vorgelegt wird?
- Wie viele Abschiebungen gab es seit 2020 aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, Ausbildungsstätten und Hochschulen (bitte Alter und Geschlecht der betroffenen Person, Zielland der Abschiebung und Bildungseinrichtung angeben)?
- Welche Handlungsleitfäden hat die Stadtverwaltung, um Abschiebungen aus Gesundheits- und Bildungseinrichtungen zu vermeiden?
