VIII-F-02935 Lage von syrischen Geflüchteten in Leipzig
Nach dem Sturz des Assad-Regimes warten in Deutschland viele Syrer*innen auf Entscheidungen über ihre Asylanträge. Wenige sind in das Land zurückgekehrt, in dem die Lage weiterhin äußerst instabil ist. Bei hier lebenden Syer*innen ohne unbefristeten Aufenthaltstitel gibt es zum Teil weiterhin Unsicherheiten über die Zukunft. Seit September 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder angefangen, inhaltlich über Asylanträge von Syrer*innen zu entscheiden, zudem drohen Widerrufsverfahren. Auch über die Wiederaufnahme von Abschiebungen wird diskutiert.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
- Wie viele aus Syrien geflüchtete Menschen leben derzeit in der Stadt Leipzig? (bitte nach Aufenthaltstitel aufschlüsseln: Menschen im Asylverfahren, Menschen mit Schutzstatus, Geduldete und weitere vollziehbar Ausreisepflichtige beziehungsweise Menschen mit einem Fantasiepapier („Bescheinigung über den Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument“), Niederlassungserlaubnis u.a.)?
- Hat sich bei der Ausländerbehörde die Verfahrensweise mit den unter 1. benannten Personengruppen geändert auch vor dem Hintergrund der Wiederaufnahme der Bearbeitung von Anträgen?
- Welche Anweisungen, Verfahrenshinweise o.a. gibt es seitens des BMI/ BAMF oder SMI/ Landesdirektion in Bezug auf die Aufenthaltsgewährung bzw. den Umgang mit den betreffenden Personengruppen?
- Waren in Leipzig lebende Syrer*innen seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 von Abschiebungen nach Syrien betroffen?
- Sind der Stadtverwaltung freiwillige Ausreisen von in Leipzig wohnhaften syrischen Geflüchteten bekannt?
- Wie viele syrische Staatsbürger*innen wurden in Leipzig seit 2015 eingebürgert?
