VIII-F-02932 Umsetzung des Aufgaben- und Strukturkonsolidierungsprozesses – Abmeldung von Aufgaben
Mit der Vorlage VIII-DS-01106 „Ausführungsbeschluss zur Beauftragung einer externen Beratungsleistung für die Begleitung der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO“ hatte der Oberbürgermeister die Absicht ausgeführt:
„Der Stadtrat hat am 12. März 2025 die Stadtverwaltung Leipzig mit der Erstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) beauftragt. Dieses HSK ist ein zu vollziehender Baustein, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes zu erreichen und die finanzielle Stabilität der Stadt Leipzig langfristig zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung Leipzig soll resilient, funktions- und zukunftsfähig aufgestellt werden, sodass sie den gestellten Anforderungen auf Basis eines sich reduzierenden Ressourcenumfangs Rechnung tragen kann. Gelingen kann das nur, wenn die Stadt personell und finanziell gestaltungsfähig bleibt.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadtverwaltung Leipzig in den Jahren 2025 bis 2027 die Durchführung einer umfangreichen Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK), um die Handlungsfähigkeit zu sichern. Daher müssen Strukturen, Aufgaben, Prioritäten und Digitalisierungsgrad hinterfragt und neu ausgerichtet werden.
(…) Geplant ist auf dieser Basis eine organisationsweite, qualitätsgesteuerte Untersuchung. Sie verfolgt dabei insbesondere folgende strategische Schwerpunkte:
- Die konsequente Priorisierung freiwilliger Aufgaben unter Berücksichtigung ihrer Wirkung und Ressourcenbindung,
- Die effektive Ausgestaltung von Pflichtaufgaben mit Blick auf einen effizienten Ressourceneinsatz, (…)“
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Welche freiwilligen Aufgaben hat die Stadtverwaltung/der Oberbürgermeister im Zuge des ASK-Prozesses bisher als prioritäre und nicht prioritäre freiwilligen Aufgaben identifiziert? Welche wird der Oberbürgermeister zur Abmeldung dem Stadtrat vorlegen bzw. selbst abmelden bzw. welche wird er in geringerem Umfang zur Erfüllung empfehlen?
- Welche Pflichtaufgaben hat die Stadtverwaltung/der Oberbürgermeister im Zuge des ASK-Prozesses dergestalt identifiziert, dass er eine Reduktion im Umfang bzw. der Art und Weise der Erfüllung seitens der Verwaltung beabsichtigt oder ins Auge fasst?
- Welche Pflichtaufgaben auf Weisung hat die Stadtverwaltung/der Oberbürgermeister im Zuge des ASK-Prozesses dergestalt identifiziert, dass er eine Reduktion im Umfang bzw. der Art und Weise der Erfüllung seitens der Verwaltung beabsichtigt oder ins Auge fasst?
