Zum Hauptinhalt springen

VIII-F-02810 Aufstellen von Informationsschildern an Baustellen

Fraktion Die Linke

In der LVZ vom 16.04. wird über den Baufrühling in Leipzig berichtet und zahlreiche Bauvorhaben in der Stadt vorgestellt. In § 11 Abs. 3 SächsBO ist geregelt, dass bei nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ein Schild mit Informationen zu Vorhaben und Bauherr aufgestellt werden muss. Immer wieder erfahren Anwohner*innen erst aus der Zeitung, was in ihrem Umfeld passiert, weil kleinere Bauvorhaben oft nicht der Pflicht unterliegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ab welchem Zeitpunkt des Verfahrens muss das Schild aufgestellt sein?
  2. Wird die Aufstellung der Schilder kontrolliert? Durch wen?
  3. Wenn ja, viel viele Verstöße wurden in den letzten zwei Jahren festgestellt?
  4. Gibt es noch andere Kriterien für das Aufstellen einer Bautafel, beispielsweise bei damit verbundenen Straßensperrungen? Welche Informationspflichten gelten in diesen Fällen?
  5. Handelt es sich bei den Bauvorhaben a) Merseburger Straße/Ecke Demmeringstraße und b) William-Zipperer/Ecke Erich-Köhn-Straße um beschilderungspflichtige Bauvorhaben? Welche Aussagen können zu den Straßensperrungen getroffen werden?

→ zur Antwort der Stadtverwaltung

Zurück zum Kopf der Seite