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VIII-F-02709 Sachstand ehemaliges Zwangsarbeiter*innenlager und Kulturdenkmal Kamenzer Str. 12 Leipzig

Fraktion Die Linke

Dass das ehemalige Zwangsarbeiter*innenlager in der Kamenzer Str. 12 in Leipzig ein Kulturdenkmal ist, bestätigte inzwischen auch die Sächsische Staatsregierung (Drs 8/4770). Die Stadt hatte im Auftrag des Stadtrates eine erneute Prüfung des Denkmalstatus beauftragt und dafür ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses wurde bisher nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Des Weiteren urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig jüngst zur Nutzungsuntersagung für das Gebäude. Seit 2013 wurden seitens der Stadt immer wieder Nutzungsuntersagungen erteilt, die seitens des Gebäudeeigentümers nicht eingehalten wurden. Im März 2024 wurde erneut eine Nutzungsuntersagung erteilt, gegen die der Eigentümer Widerspruch und auf dessen Ablehnung hin Klage einreichte. Mit Beschluss vom 17. März 2026 hat das Gericht nunmehr den daneben vom Antragsteller erhobenen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt.

(https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095834)

Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Wird das bauhistorische Gutachten, das zur Einstufung des Gebäudes Kamenzer Str. 12 als Kulturdenkmal führt, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht?
  2. Welche konkreten Folgen ergeben sich aus der Einstufung bezüglich der weiteren Nutzung und notwendigen Pflege des Gebäudes?
  3. Welche Folgen hat der Beschluss des VG Leipzig vom 17. März 2026? Welche aktuellen rechtswidrigen Nutzungen sind der Stadt Leipzig bekannt und wurden diese unterbunden?
  4. Gibt es aktuell Verhandlungen mit dem Eigentümer zur etwaigen öffentlichen Nutzbarmachung z. B. für die Gedenkarbeit oder zum Kauf des Gebäudes durch die öffentliche Hand?
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