Zum Hauptinhalt springen

VIII-F-02708 Wohnkostenlücke bei Bezug von Grundsicherung im Alter und Sozialhilfe im Jahr 2025

Fraktion Die Linke

Nachfrage zu Antworten VIII-F-01981-AW-01 und VIII-F-00994-AW-01

Zunehmend müssen immer mehr Leistungsbeziehende Wohnkosten aus dem Regelbedarf bestreiten. Die Zahl der Leistungsberechtigten mit einer sogenannten Wohnkostenlücke steigt weiter an. Hierzu besteht zu den Antworten VIII-F-01981-AW-01 und VIII-F-00994-AW-01 weiterer Informationsbedarf.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt Leipzig im Jahr 2025 Aufforderungen zur Senkung der Miet- bzw. Wohnkosten ausgesprochen?
  2. In wie vielen Fällen wurden die Miet- bzw. Wohnkosten gemäß Frage 1 im Jahr 2025 in der Folge durch das Sozialamt per Leistungsbescheid auf die Angemessenheitswerte abgesenkt? (Bitte aufstellen nach Anzahl und in Analogie zur Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005, sowie gemäß VIII-F-01981-AW-01!)
  3. Wie hoch war für die Betroffenen gemäß Frage 2 jeweils die entstandene Wohnkostenlücke nach Absenkung der Miet- bzw. Wohnkosten auf die Angemessenheitswerte? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der monatlichen Wohnkostenlücke nach Systematik der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/748 – in Drs. 21/1005 sowie gemäß VIII-F-01981-AW-01.)
  4. In wie vielen Fällen hat das Sozialamt im Jahr 2025 Betriebskostennachzahlungen übernommen? (Bitte aufstellen nach Anzahl nach Größenklassen der jeweiligen Kostenübernahme bis 200 Euro, bis 400 Euro, bis 600 Euro, bis 800 Euro, bis 1.000 Euro, über 1.000 Euro!)

zur schriftlichen Antwort der Stadtverwaltung

Zurück zum Kopf der Seite