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VIII-F-02680 Stand des Verfahrens bezgl WG-Haus Demmeringstraße 100a und Verstöße gegen Genehmigungspflicht in den Gebieten der Sozialen Erhaltungsgebiete

Juliane Nagel

Laut Antwort auf die Stadtratsanfrage VIII-F-01962 wurde die Nutzung des WG-Hauses Demmeringstraße 100a zu Mitte November untersagt. Ferner war das Bauantragsverfahren zur Nutzungsänderung in ein Wohnheim noch in Bearbeitung, genau wie eine Anzeige wegen Mietpreisüberhöhung/ Mietwucher.

In derselben Antwort werden zudem die zahlreichen Prüfungen zu ungenehmigten baulichen Änderungen in Gebieten der Sozialen Erhaltungssatzung angeführt. In früheren Anfragen der Fragestellerin ging es diesbezüglich auch um Verstöße in den Gebieten Connewitz und Am Lene Voigt Park (Grundrissänderung mit anschließender Vermietung als überteuerte Appartements) – in beiden Fällen wurde der Rückbau angeordnet, aber bisher augenscheinlich nicht vollzogen.

Fragen an die Verwaltung:

1) Wie ist der Sachstand bezüglich der Demmeringstraße 100a, wurde mittlerweile eine Baugenehmigung erteilt, wenn ja, mit welchem Inhalt?

2) Mit welchem Ergebnis wurde die Anzeige wegen Mietpreisüberhöhung/ Mietwucher bearbeitet?

3) Wie ist das Ergebnis der Prüfungen von Verstößen gegen die Sozialen Erhaltungssatzungen aus o.g. Anfrage?

4) Wie ist der Stand der Verfahren um Rückbauanordnungen in den o.g. beiden Fällen?

5) Wie viele Verstöße gegen die Prämissen der Sozialen Erhaltungssatzung führten seit der Einführung der jeweiligen Satzungen bisher zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. In wie vielen Fällen wurden Bußgelder in welcher Höhe verhängt, in wie vielen Fällen Rückbau angeordnet und bereits zurückgebaut (bitte je Satzungsgebiet, Stand des Verfahrens Bußgeld oder Rückbau auflisten)?

 

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