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VIII-F-02573 Verzögerungen bei der Wiederbesetzung der Büroassistenz im Referat Beauftragte und Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Beiräte

Fraktion Die Linke

Der Vorsitzende des Seniorinnen- und Seniorenbeirats der Stadt Leipzig hat sich am 5. März 2026 mit Schreiben an die Fraktionen des Stadtrates gewandt und dabei auf anhaltende Probleme bei der Wiederbesetzung der Stelle der Büroassistenz/Gremienbetreuung im Referat Beauftragte hingewiesen.

Nach Darstellung des Beirates stellt diese Stelle eine zentrale organisatorische Grundlage für die Arbeit der Beiräte dar. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vorbereitung und Organisation von Sitzungen, Kommunikations- und Koordinationsaufgaben sowie die Bearbeitung und Weiterleitung von Anliegen aus der Bürgerschaft. Ohne diese administrative Unterstützung ist eine kontinuierliche und verlässliche Arbeit der Beiräte nur eingeschränkt möglich.

Der Seniorinnen- und Seniorenbeirat führt aus, dass sich die Wiederbesetzung der Stelle trotz mehrfacher Gespräche und angekündigter Zeitfenster weiterhin verzögert. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorsitzende des Beirates direkt an den zuständigen Bürgermeister für Verwaltung gewandt.

Angesichts der Bedeutung der Beiräte für die Beteiligungsstruktur der Stadt Leipzig besteht ein erhebliches Interesse an Transparenz hinsichtlich des weiteren Verfahrens und eines konkreten Zeitplanes zur Wiederbesetzung der Stelle zumal die Verwaltung bereits vor vier Wochen zugesichert hat: „Die Stelle wird zeitnah zunächst verwaltungsintern und bei Bedarf anschließend extern ausgeschrieben.“ (siehe schriftliche Antwort zur Anfrage-Nr. VIII-F-02443-AW-01)

Fragen an den Oberbürgermeister:

1. Aus welchen Gründen hat sich die Wiederbesetzung der Stelle der Büroassistenz/Gremienbetreuung im Referat Beauftragte erneut verzögert?

2. Auf welchem Stand befindet sich aktuell das Stellenbesetzungsverfahren (z. B. Ausschreibung, Auswahlverfahren, Besetzung)? Bitte mit Übersicht der bislang erfolgten Verfahrensschritte und deren zeitliche Einordnung.

3. Wann ist nach aktuellem Stand mit einer tatsächlichen Wiederbesetzung der Stelle zu rechnen?

4. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit der Beiräte während der Vakanz der Stelle organisatorisch sicherzustellen?

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