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VIII-F-02423 Gefahren für Lernende und Lehrende in Schulen abwenden! – Leipziger Bildungseinrichtungen für die Zukunft sichern

Fraktion Die Linke

Nachfrage zu den Anfragen VII-F-00470, VIII-F-01034 und VIII-F-01206

Mit einer Reihe Anfragen hatte die Frage stellende Fraktion (VII-F-00470, VIII-F-01034 sowie VIII-F-01206) im vergangenen Jahr gefragt, in welchen Schulen ggf. erhebliche bauliche Mängel bestehen, die auch Leib und Leben von Lernenden und Lehrenden gefährden könnten. In – damals – 74 Leipziger Schulen war der bauliche Zustand derart schlecht, dass sich solche Gefährdungen für Leib und Leben ergeben (u.a. Brandschutz, elektrische Anlage etc.) und ggf. auch eine Schließung (Betriebsuntersagung) drohen könnte. Die Fraktion wollte deshalb wissen, wie diese erheblichen und bedrohlichen baulichen Mängel behoben und die betreffenden Schulen schnellst möglich in einen für Lernende und Lehrende sicheren Zustand gebracht werden.

Mit der Antwort VIII-F-01206-AW-01 hatte die Verwaltung in der Ratsversammlung am 25. Mai 2025 angekündigt, dass „möglichst viele baulich Maßnahmen bis Ende 2025, spätestens jedoch in 2026 auszuführen“ sind.

Wir fragen daher nach:

  1. Welche baulichen Maßnahmen wurden im Jahr 2025 in jeweils welcher Schule umgesetzt? (Bitte aufstellen nach Schule und baulicher Maßnahme.)
  2. Welche baulichen Maßnahmen in jeweils welcher Schule wurden bisher im Jahr 2026 umgesetzt und welche sind für den weiteren Jahresverlauf 2026 hierzu geplant? (Bitte aufstellen nach Schule und baulicher Maßnahme – umgesetzt/geplant.)
  3. Wie viele und welche baulichen Maßnahmen sind in jeweils welcher Schule für die Haushaltsjahre 2027/2028 vorgesehen und im Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/28 geplant? (Bitte aufstellen nach Jahren, Schule und baulicher Maßnahme.)
  4. Wie viele und welche baulichen Maßnahmen in jeweils welcher Schule können im genannten Zeitrahmen bis Ende 2026 bzw. bis Ende 2028 nicht umgesetzt werden? (Bitte aufstellen nach Schule und baulicher Maßnahme.)
  5. Für welche Schulen droht daher – zumindest vorübergehend – die Schließung und welche Schulen sind derzeit durch eine Schließung (Betriebsuntersagung) unmittelbar bedroht?

Antwort:

Antwort

  1.                                                                                                                                                   Welche baulichen Maßnahmen wurden im Jahr 2025 in jeweils welcher Schule umgesetzt? (Bitte aufstellen nach Schule und baulicher Maßnahme.)

 

Es wurden alle kommunalen Schulen begangen und auf sicherheitsrelevante Mängel geprüft. An insgesamt 20 Schulen wurden gravierende Mängel hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes festgestellt. Alle in den Fokus geratenen Schulen wurden bis Juni 2025 mit der UBA II und z.T. der Unfallkasse Sachsen begangen. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog wurde abgestimmt und viele Auflagen konnten bis Ende 2025 realisiert werden. Dies betrifft insbesondere Brandschutzmaßnahmen, aber auch Instandsetzungsmaßnahmen von z.B. Fenstern etc. Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen sowie der Komplexität an einigen Objekten konnten nicht alle brandschutzrelevanten Maßnahmen in 2025 umgesetzt werden. Ziel ist es, die Arbeiten in den verbleibenden Objekten bis Mitte 2026 auszuführen. Den entsprechenden Bitten um Fristverlängerung wurde seitens der UBA 2 stattgegeben. 

 

Alle angeordneten Sofortmaßnahmen zum Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wurden bis August 2025 umgesetzt. Viele Sofortmaßnahmen betrafen den organisatorischen Brandschutz. D.h., dass Brandlasten in den Rettungswegen vorgefunden oder Bypasstüren zugestellt wurden etc. Seit 2025 gibt es im Amt für Schule einen Brandschutzbeauftragten, der kontinuierlich die Schulstandorte in Sachen organisatorischer Brandschutz unterstützt und auf Defizite vor Ort hinweist. Die Schutzziele des Brandschutzes können nur dann erfüllt werden, wenn auch der organisatorische Brandschutz ernst genommen und vor Ort gelebt wird.

 

An den verbleibenden 54 Schulen mit der Einstufung ‚baulich schlechter Zustand‘ besteht keine Gefahr für Leib und Leben. Die Einstufung bezieht sich auf den baulichen Zustand, welcher als sanierungswürdig, aber nutzbar bewertet werden kann. 

 

An folgenden Schulen konnten brandschutzrelevante Mängel in 2025 vollständig abgestellt werden: 

 

  • F.-A.-Brockhaus-Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • J.-Kepler-Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • 39. Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • Schule Wiederitzsch / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • Kurt-Biedermann-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • Schule an der Parthe / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • Paul-Robeson-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen

 

 

2. Welche baulichen Maßnahmen in jeweils welcher Schule wurden bisher im Jahr 2026 umgesetzt und welche sind für den weiteren Jahresverlauf 2026 hierzu geplant? (Bitte aufstellen nach Schule und baulicher Maßnahme – umgesetzt/geplant.)

 

An folgenden Schulen werden die Mängel bis Ende Februar bzw. April 2026 abgestellt: 

 

  • Ernst-Zinna-Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • 35. Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • G.-E.-Lessing-Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • Wilhelm-Wander-Schule / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg
  • Rudi-Glöckner-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen (04/2026)

 

An folgender Schule wird der Mangel bis zum Sommer 2026 abgestellt: 

 

  • BSZ 1 / Herstellung 2. Baulicher Rettungsweg

 

An folgenden Schulen stehen noch etwa 50% der Arbeiten aus. Eine gutachterliche Stellungnahme wurde der UBA 2 zur Prüfung vorgelegt. Entsprechend den Prüfergebnissen werden die erforderlichen Maßnahmen umgehend eingeleitet. 

 

  • A.-Magdalena-Bach-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • Brüder-Grimm-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • T.-Körner-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • Schule am Rabet / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • 100. Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen
  • F.-Fröbel-Schule / Ertüchtigung baulicher Anlagen

 

An folgender Schule wird eine brandschutztechnische Sanierung termingerecht bis 2027 (seit 10/2025) umgesetzt:

 

  • 33. Schule / Brandschutzsanierung

 

Erläuterung baulicher Anlagen: 

 

  •           Aktivierung von Bypasstüren
  •        Herstellen von Deckenschottungen
  •        Nachrüstung Feststellanlagen
  •        Nachrüstung Rauchwarnmelder
  •        Ertüchtigung der Fenster (Rauchabzug)
  •        Instandsetzung Rauchschutztüren

 

Die benannten Maßnahmen wurden aus Mitteln des Ergebnishaushalt finanziert. 

 

 

3.                                                                                                                                             Wie viele und welche baulichen Maßnahmen sind in jeweils welcher Schule für die Haushaltsjahre 2027/2028 vorgesehen und im Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/28 geplant? (Bitte aufstellen nach Jahren, Schule und baulicher Maßnahme.)

 

Für den kommenden Haushalt 2027/28 sind folgende Maßnahmen weiterhin im Bau: 

 

  • Schule Gundorf / Sanierung und Erweiterung
  • Schule Miltitz / Sanierung und Erweiterung
  • Fritz-Baumgarten-Schule / Sanierung
  • Schule Paunsdorf / Sanierung
  • Schule Rückmarsdorf / Sanierung (Bau in Vorbereitung) 

 

Für den kommenden Haushalt 2027/28 sind folgende Maßnahmen weiterhin in Planung: 

 

  • Gymnasium Friesenstraße / Sanierung und Erweiterung
  • FÖS Zweenfurther Straße / Sanierung und Erweiterung
  • FÖS Kurt-Biedermann-Schule / Sanierung und Erweiterung
  • Außenstelle 56. OS / Herrichtung FUR Chemie/Physik
  • 125. Schule / Umnutzung GS-Teil
  • 100. Schule / Neubau Sporthalle

 

Da die Planung für den Ergebnishaushalt noch läuft, kann dazu noch keine Aussage getroffen werden.

 

 

4. Wie viele und welche baulichen Maßnahmen in jeweils welcher Schule können im genannten Zeitrahmen bis Ende 2026 bzw. bis Ende 2028 nicht umgesetzt werden? (Bitte aufstellen nach Schule und baulicher Maßnahme.)

 

Alle gravierenden Mängel wurden bzw. werden in den oben benannten Zeiträumen abgestellt. 

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage verschieben sich einige in der Schulbaustrategie aufgeführten Maßnahmen, die in der Kategorie ‚Schlechter baulicher Zustand‘ gelistet sind. Daraus ergeben sich große Herausforderungen für die laufende bauliche Unterhaltung. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen wie die Sanierung der technischen Gebäudeausstattung.

 

5. Für welche Schulen droht daher – zumindest vorübergehend – die Schließung und welche Schulen sind derzeit durch eine Schließung (Betriebsuntersagung) unmittelbar bedroht?

 

Aktuell ist keine Schule von einer Schließung oder Betriebsuntersagung bedroht. Alle bekannten sicherheitsrelevanten Mängel an den Schulen wurden bzw. werden in enger Abstimmung mit dem AGM und der UBA II abgestellt. 

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