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VIII-F-02422 Drittmittelstellen in der Leipziger Stadtverwaltung

Fraktion Die Linke

Drittmittelstellen bilden in einigen Dezernaten und Ämtern einen wichtigen Bestandteil zur Umsetzung von Aufgaben und Projekten dar. Neben den im Stellenplan bewirtschafteten stellen werden diese jedoch aus sogenannten Drittmitteln finanziert. Nun stellt sich die Frage, wie mit Drittmittelstellen im Rahmen des Stellenabbauplans und des Umlenkungsprozesses verfahren wird.

Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie stellt sich jeweils für die Haushaltsjahr 2023, 2024, 2025 und 2026 die Stellenanzahl und Stellenbesetzung von Drittmittelstellen nach VzÄ und Zahl der Beschäftigten jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli in der Leipziger Stadtverwaltung sowie ggf. den Eigenbetrieben und Folgeeinrichtungen dar? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, und prozentualer Drittmittelfinanzierung aufstellen!)
  2. Wurden und werden diese Drittmittelstellen jeweils mit dem Haushaltsplan durch den Stadtrat, im Stellenplan inkludiert, beschlossen und dann auch so ausgewiesen?
  3. Wie stellt sich die Zahl der Drittmittelstellen für die Jahre 2027 und 2028 in Bezug auf bereits zugesagte bzw. gesicherte Finanzierungen dieser Drittmittelstellen dar?
  4. Wie wurde bzw. wird mit Drittmittelstellen im Zuge des Stellenumlenkungsprozesses sowie des Stellenabbauprozesses in der Stadtverwaltung verfahren? Werden Drittmittelstellen zur Berechnung von Stellenstreichungsquoten berücksichtigt?

Antwort:

1.

Wie stellt sich jeweils für die Haushaltsjahr 2023, 2024, 2025 und 2026 die Stellenanzahl und Stellenbesetzung von Drittmittelstellen nach VzÄ und Zahl der Beschäftigten jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli in der Leipziger Stadtverwaltung sowie ggf. den Eigenbetrieben und Folgeeinrichtungen dar? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, und prozentualer Drittmittelfinanzierung aufstellen!)

Der als Anlage 1 beigefügten Übersicht können die Drittmittelstellen in der Stadtverwaltung Leipzig für die Jahre 2023 bis 2026 entnommen werden. 

Der darüber hinausgehende Frageteil – zur Zahl der Beschäftigten VZÄ/Köpfe sowie die Anzahl der abgefragten Jahre/Stichtage – kann in der Form aufgrund des erhöhten erforderlichen manuellen Aufwandes nicht beantwortet werden. Es wird auf § 24 Abs. 7 Satz 2 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig verwiesen. 

Im eingesetzten Fachverfahren ist kein Datenfeld zur Auswertung der Finanzierungsart vorhanden, sodass die benötigten Informationen systemseitig weder filter- noch stichtagsbezogen abrufbar sind.

Eine Ermittlung der Daten wäre daher ausschließlich über eine manuelle Einzelfallauswertung unter Beteiligung mehrerer Ämter möglich, und zwar jeweils gesondert für die insgesamt sieben Stichtage. Dies würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand verursachen. Pro Stichtag wären ca. zwei Wochen für die Datenaufbereitung, die manuelle Prüfung und die Abstimmung erforderlich. Eine solche händische Auswertung ist mit den verfügbaren Ressourcen nicht leistbar und steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Erkenntnisgewinn.

Insbesondere im Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (siehe Anlage 2) und im Eigenbetrieb Städtische Behindertenhilfe sind Drittmittelstellen vorhanden. 

Im Eigenbetrieb Städtische Behindertenhilfe sind aktuell ca. 2,25 VzÄ im Projekt „Zuverdienst für nicht erwerbsfähige Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen“ anteilig drittmittelfinanziert. Für die Jahre 2023 bis 2026 ergeben sich folgende VzÄ: 

  •    2023: 1,5 VzÄ
  • 2024: 2,25 VzÄ
  • 2025: 2,25 VzÄ
  • 2026: 2,25 VzÄ 

Der Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe und das Städtische Klinikum „St. Georg“ Leipzig erteilten eine Fehlmeldung zur Anfrage. 

2.

Wurden und werden diese Drittmittelstellen jeweils mit dem Haushaltsplan durch den Stadtrat, im Stellenplan inkludiert, beschlossen und dann auch so ausgewiesen?

Drittmittelfinanzierte Stellen sind in den Stellenplänen der Stadt enthalten und werden zusammen mit den jeweiligen Haushaltsplänen durch den Stadtrat beschlossen. Diese werden jedoch nicht gesondert ausgewiesen.

3.

Wie stellt sich die Zahl der Drittmittelstellen für die Jahre 2027 und 2028 in Bezug auf bereits zugesagte bzw. gesicherte Finanzierungen dieser Drittmittelstellen dar?

Drittmittelfinanzierte Stellen, die im Stellenplan 2026 enthalten sind, werden bei gesicherter Finanzierung für die Dauer des Projektes im Stellenplan 2027/2028 fortgeführt. Neue Stellen, die zu 100 % der Personal- und Sachaufwendungen oder mit entsprechender Aufstockung mittels verfügbarer Stellenanteile bei einer Mindestförderung von in der Regel 75 % gefördert werden, werden für die Dauer der Finanzierung zusätzlich in den Stellenplan 2027/2028 aufgenommen.

Für den Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf stehen für die Jahre 2027 und 2028 Drittmittel für das Kommunale Arbeitsmarktprogramm und AGH zur Verfügung. Seit dem Jahr 2026 ist keine EGZ-Stelle mehr im KEE eingerichtet. Die Projektfinanzierungen für die Projekte „TANDEM Sachsen“ und „SAVE“ sind bis zum Jahr 2026 befristet. Über die originäre Projektlaufzeit hinaus sollen neue Drittmittel eingeworben werden.  

Der Anteil der Drittmittelstellen im Eigenbetrieb Städtische Behindertenhilfe, der über das Land finanziert wird, beträgt ca. 45 %. Der Rest muss sich über gewerbliche Erträge refinanzieren. Dies ist gegenwärtig sichergestellt. Eine aus klientelbedingten Gründen notwendige Ausweitung ist gegenwärtig nicht realisierbar.

4.

Wie wurde bzw. wird mit Drittmittelstellen im Zuge des Stellenumlenkungsprozesses sowie des Stellenabbauprozesses in der Stadtverwaltung verfahren? Werden Drittmittelstellen zur Berechnung von Stellenstreichungsquoten berücksichtigt?

Im Rahmen des Stellenumlenkungsprozesses werden drittmittelfinanzierte Stellen nicht berücksichtigt. Drittmittelstellen werden jedoch personalwirtschaftlich vollumfänglich in der Personalplanung beachtet. In den Stellenabbauprozess werden diese Stellen ebenso einbezogen, sofern die entsprechenden Projekte beendet werden bzw. die Drittmittelfinanzierung ausläuft und die Stellen somit gestrichen werden. Sie werden in die Stellenstreichungsquotierung eingerechnet.

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