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VIII-F-02417 Zukunft des Sozialen Wohnungsbaus in Leipzig

Fraktion Die Linke

Der Bund hat im letzten Jahr bekanntgegeben, die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. Aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag geht folgendes hervor: „Der Bund stellte im Jahr 2024 rund 3,15 Milliarden Euro für den Sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. 2025 seien es 3,5 Milliarden Euro gewesen, und für 2026 seien vier Milliarden Euro geplant. Im aktuellen Finanzplan bis 2029 seien im Jahr 2027 fünf Milliarden Euro und für die Programmjahre 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro vorgesehen.“

In Sachsen ist keine Entwarnung angesagt. Die Sächsische Zeitung titelte am 15. Januar „Sachsen fehlen bis 2035 tausende Sozialwohnungen“. Bezugnehmend auf den „Soziale(n) Wohn-Monitor 2026“ heißt es: „In Sachsen liegt [die Quote] bei einem Prozent, einer der niedrigsten Werte bundesweit. Demnach müsste der Freistaat seinen aktuellen Sozialwohnungsbestand fast verneunfachen, wenn sich die Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fortsetzt.“

Der Anteil von Sozialwohnungen beträgt in Sachsen ein Prozent, in Leipzig 0,5% des Gesamtwohnungsbestands (siehe Sozialbericht 2025). Aus der Antwort auf unsere Anfrage VIII-F-01986 geht hervor, dass in den Jahren 2024-2025 738 neue Wohnungen im Bereich der der mietpreis- und belegungsgebundenen entstanden, davon 555 KdU-fähig.

Mit dem kürzlich eingebrachten Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bauturbo“ (VIII-DS-02011) versucht die Stadtverwaltung, den vom Stadtrat vereinbarten Mindestanteil für den sozialen Wohnungsbau bei Neubauvorhaben zu senken.

Wir fragen deshalb:

  1. Welches Ziel verfolgt die Stadtverwaltung mit der Absenkung des verpflichtenden Anteils an Sozialwohnungen in Bauvorhaben?
  2. Welche Mittel wurden in 2025 aus der städtischen Fachförderrichtlinie zur Absenkung der Anfangsmiete ausgegeben? Für wie viele Wohnungen konnte die Anfangsmiete auf welches Niveau gesenkt werden?
  3. Welche Absprachen oder Zusagen gibt es aus dem Freistaat Sachen bezüglich der erhöhten Bundesförderung?
  4. Wie viele mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen werden in den nächsten drei Jahren „aus der Bindung fallen“?
  5. Wie viel Sozialwohnungen werden 2026 voraussichtlich errichtet und inwieweit ist die Aussage von MdB Holger Mann belegbar, dass von der Erhöhung der bundesweiten Zuschüsse für dieses Jahr in Ostdeutschland die Stadt Leipzig „davon am stärksten“ profitiere (siehe LVZ vom 10. Februar 2026, Seite 16)?

Antwort 

  1. Welches Ziel verfolgt die Stadtverwaltung mit der Absenkung des verpflichtenden Anteils an Sozialwohnungen in Bauvorhaben?

Mit dem Beschluss des Antrags „Sozialen Wohnungsbau unterstützen“ (VI-A-03785) wurde im Jahr 2017 ein Grundsatzbeschluss zur Wiedereinführung eines 30%-igen Anteils zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in neuen Bebauungsplänen ab einer BGF von 5000 m² eingeführt. Im Jahr 2024 fand dann im Zuge des Beschlusses zum Wohnungspolitischen Konzept ein Antrag eine Mehrheit, mit dem der Anteil auf 50 % und ab 2000 m² BGF erhöht wurde. Gleichzeitig wurde aber formuliert, dass diese Anteile nur bis zum Beschluss eines Leipziger Baulandmodells gelten sollen (vgl. Wohnungspolitischen Konzeptes 2024 (VII-DS-09202-NF-01, vom 20.06.2024). 

In der Beschlussvorlage zum Grundsatzbeschluss zur Anwendung der BauGB-Novelle 2025 („Bauturbo“; VIII-DS-02011) soll eine einheitliche Quote von 30 % mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnungsbau ab 5.000 qm BGF im Wohnungsbau umgesetzt werden. Diese Quote orientiert sich an der bundesweit in deutschen Großstädten am häufigsten angewandter Quote bei Baulandmodellen. Die Anwendungsschwelle ab 5.000 qm BGF Wohnnutzung (ca. 50-60 Wohneinheiten) orientiert sich ebenfalls am etablierten Vorgehen anderer Städte. Die 30%-Quote ist auch in der Wohnungswirtschaft weitgehend anerkannt und stellt einen Ausgleich zwischen Wirtschaftlichkeit und städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen der Stadt – wie der Bereitstellung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum – dar. Deswegen wird eine Orientierung an der etablierten 30%-Quote des geförderten Wohnens vorgeschlagen.

Die Diskussion des Baulandmodells für Leipzig und die Einreichung einer entsprechenden Vorlage erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2026.

 

2.

Welche Mittel wurden in 2025 aus der städtischen Fachförderrichtlinie zur Absenkung der Anfangsmiete ausgegeben? Für wie viele Wohnungen konnte die Anfangsmiete auf welches Niveau gesenkt werden?

Aus der Fachförderrichtlinie „Absenkung der Anfangsmiete“ (FFRL) wurden im Jahr 2025 programmjahr-übergreifend 1,01 Mio. € ausgegeben. Die angegebenen Mittel sind nur Teilauszahlungen verschiedener Vorhaben, die in den Jahren 2025 bis 2028 fertiggestellt werden und eine Anfangsmiete von 6,50 €/m² Wohnfläche erreichen.

Im Jahr 2025 wurden für das Programmjahr 2024 für 28 Wohnungen Weiterleitungsverträge abgeschlossen, die eine Anfangsmiete von 6,80 €/m² Wfl. bis 7,47 €/m² Wfl. erreichen. Es wurden im Rahmen der Förderrichtlinie zur „Angleichung der Anfangsmiete“ 267.330 € bewilligt, die bis zum Jahr 2028 baubegleitend ausgezahlt werden.

Aus der FFRL „Absenkung der Anfangsmiete“ wurden für das Programmjahr 2025 keine Mittel vertraglich vereinbart. Die Fördermittelverträge mit den Bauherren können erst mit Vorliegen des Fördermittelbescheides des Freistaats geschlossen werden. Der Eingang des Fördermittelbescheides in 2025 lag der Stadt Leipzig erst im September 2025 vor. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Haushaltsmittel für die kommunale Wohnraumförderung aufgrund der Haushaltssituation nicht freigegeben. Das Abschließen von Förderverträgen über Projekte des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums war damit nur zu den Konditionen der ausschließlichen Verwendung der Landesmittel möglich. Damit werden im Programmjahr 2025 Landesmittel für ca. 420 Wohnungen zu einer Anfangsmiete (Bezugsfertigkeit 2028) in Höhe von 7,59 €/ m² im ersten Förderweg sowie 8,97 €/m² im zweiten Förderweg erreicht.

 

3.

Welche Absprachen oder Zusagen gibt es aus dem Freistaat Sachen bezüglich der erhöhten Bundesförderung?

Die Stadt Leipzig hat im November einen Förderantrag über 70 Mio. € für die Förderrichtlinie „gebundener Mietwohnraum“ (FRL gMW) eingereicht. Es ist von einer Bewilligung von mindestens 25 Mio. € für Leipzig auszugehen.

Der Freistaat muss die bereitgestellten Bundesmittel kofinanzieren. Inwieweit dies dem Freistaat möglich ist, ist nicht bekannt. 

 

4.

Wie viele mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen werden in den nächsten drei Jahren „aus der Bindung fallen“?

In den Jahren 2026 bis 2030 wird die Belegungsbindung bei 140 Sozialwohnungen auslaufen (Bindungsdauer zwischen 15 und 30 Jahren).

 

5.

Wie viel Sozialwohnungen werden 2026 voraussichtlich errichtet und inwieweit ist die Aussage von MdB Holger Mann belegbar, dass von der Erhöhung der bundesweiten Zuschüsse für dieses Jahr in Ostdeutschland die Stadt Leipzig „davon am stärksten“ profitiere (siehe LVZ vom 10. Februar 2026, Seite 16)?

Bereits zu Beginn des Jahres 2026 sind 102 Sozialwohnungen bezugsfertig geworden. Geplant werden im Jahr 2026 voraussichtlich insgesamt 395 neue Sozialwohnungen errichtet. Darüber hinaus sollen 174 Wohnungen im Rahmen der Förderrichtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum” (FRL pMW) saniert werden.

Die Stadt Leipzig rechnet für 2026 mit der Bewilligung von Fördermitteln aus der Landesförderrichtlinie gMW in Höhe von mindestens 25 Mio. Euro, die auf fünf Haushaltjahre aufgeteilt werden und für die die Stadt mit den Bauherren Weitergabeverträge abschließt. Damit könnten ca. 370 Wohnungen bis 2030 gefördert werden.  

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