VIII-F-02376 Wegfallende Finanzierungen und Überlastungen sozialer, kultureller und integrativer Angebote in den Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig
In den Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten* der Stadt Leipzig sind zahlreiche soziale, kulturelle und integrative Einrichtungen und Projekte von auslaufenden Fördermitteln, unsicheren Anschlussfinanzierungen sowie Kürzungen im städtischen Haushalt betroffen. Parallel dazu sind viele bestehende Angebote bereits stark überlastet.
Das Wegbrechen oder die Überlastung dieser Strukturen gefährdet insbesondere in Gebieten mit erhöhtem Unterstützungsbedarf die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe vulnerabler Gruppen wie Kinder und Jugendliche, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung.
*Bei den Schwerpunktgebieten handelt es sich um Paunsdorf, Schönefeld, Mockau, Kerngebiet Leipziger Osten und Grünau. Die Aufmerksamkeitsgebiete sind Lößnig, Gohlis-Nord und Möckern.
Wir fragen daher die Stadtverwaltung:
1. Welche sozialen, kulturellen und integrativen Einrichtungen, Projekte und Angebote in den Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig sind aktuell oder perspektivisch vom Wegfall von
- Fördermitteln,
- auslaufenden Förderzeiträumen oder
- Kürzungen städtischer Mittel betroffen?
(Bitte aufschlüsseln nach Gebiet, Träger, Art und Zeitraum der Förderung/Finanzierung.)
2. Welche der genannten Einrichtungen und Angebote sind derzeit überlastet oder arbeiten an ihrer Kapazitätsgrenze?
a) Worin äußert sich die Überlastung (z. B. Wartelisten, eingeschränkte Öffnungszeiten, Angebotsreduzierungen, Personalüberlastung)?
b) Welcher zusätzliche finanzielle oder personelle Bedarf besteht, um die Angebote aufrechtzuerhalten?
3. In welchen Fällen führt der Wegfall oder die Unsicherheit von Finanzierungen unmittelbar zu einer weiteren Überlastung bestehender Angebote oder zur Einschränkung bzw. Einstellung von Leistungen?
Antwort:
Vorbemerkung
Die Stadtverwaltung begrüßt das parlamentarische Informationsrecht und beantwortet Anfragen des Stadtrates im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen mit größtmöglicher Sorgfalt.
Die Anfrage erfasst eine große Zahl unterschiedlicher Einrichtungen, Projekte und Förderstrukturen in mehreren Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten. Eine einrichtungsbezogene Vollerhebung im Sinne einer abschließenden tabellarischen Aufschlüsselung nach Gebiet, Träger, Art und Zeitraum der Finanzierung würde einen erheblichen zusätzlichen Erhebungs- und Auswertungsaufwand erfordern und die laufende Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigen.
Die Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage der in der Stadtverwaltung verfügbaren Informationen sowie bestehender Fachplanungen und Fördergrundlagen in zusammenfassender, überwiegend qualitativer Form.
1. Welche sozialen, kulturellen und integrativen Einrichtungen, Projekte und Angebote in den Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten der Stadt Leipzig sind aktuell oder perspektivisch vom Wegfall von Fördermitteln, auslaufenden Förderzeiträumen oder Kürzungen städtischer Mittel betroffen?
In den Schwerpunktgebieten Paunsdorf, Schönefeld, Mockau, Kerngebiet Leipziger Osten und Grünau sowie in den Aufmerksamkeitsgebieten Lößnig, Gohlis-Nord und Möckern bestehen vielfältige soziale, kulturelle und integrative Angebote in freier und kommunaler Trägerschaft.
Ein erheblicher Teil dieser Angebote wird projektbezogen und zeitlich befristet gefördert. Die Fortführung erfolgt regelmäßig auf Grundlage der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. Über die Höhe der Fördermittel ab 2027 entscheidet der Stadtrat im Rahmen des Doppelhaushaltes 2027/2028.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind im Bereich der städtischen Fachförderungen keine pauschalen Kürzungen oder wegfallenden Förderungen verzeichnet.
Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung werden derzeit 158 Projekte sowie weitere durch Stadtratsbeschluss geförderte Maßnahmen finanziert. Hinzu kommen Programme des Landes und der Europäischen Union, deren Laufzeiten teilweise 2026 bis 2028 enden. In mehreren Schwerpunktgebieten laufen gebietsbezogene Förderkulissen der sozialen Stadtentwicklung bis spätestens 2028/2029 aus.
Im Bereich der kulturellen Fachförderung sind für 2026 keine Kürzungen erfolgt. Einzelne Angebote in Schwerpunktgebieten wurden stabilisiert oder ausgebaut.
Insgesamt zeigt sich damit kein kurzfristiger, flächendeckender Wegfall bestehender Strukturen. Gleichzeitig besteht bei projektbezogenen und befristeten Förderungen eine strukturelle Abhängigkeit von künftigen Haushalts- und Förderentscheidungen.
2. Welche der genannten Einrichtungen und Angebote sind derzeit überlastet oder arbeiten an ihrer Kapazitätsgrenze?
a) Worin äußert sich die Überlastung?
Die Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebiete sind durch besondere soziale Herausforderungen geprägt. Entsprechend werden teils steigende Anforderungen und eine hohe Auslastung bestehender Angebote beschrieben.
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten insbesondere Beratungsstellen mit Wartelisten. Ein Ersttermin innerhalb von vier Wochen kann nicht durchgängig gewährleistet werden. Kriseninterventionen werden prioritär sichergestellt. Auch in einzelnen Bereichen der offenen Kinder- und Jugendkulturarbeit besteht zeitweise eine höhere Nachfrage als Plätze verfügbar sind.
Aus mehreren Stadtteilen wird eine hohe Beanspruchung der Träger und ihrer Angebote geschildert. Dies äußert sich unter anderem in hoher Auslastung offener Treffpunkte, begrenzten Teilnahmeplätzen sowie einer Arbeitsverdichtung beim Fachpersonal.
Im Bereich der kulturellen Einrichtungen liegen keine Anzeigen akuter struktureller Überlastung vor. Bei einzelnen Trägern übersteigt die Nachfrage jedoch dauerhaft das vorhandene Angebot.
b) Welcher zusätzliche finanzielle oder personelle Bedarf besteht, um die Angebote aufrechtzuerhalten?
Ein einrichtungsbezogener zusätzlicher Finanz- oder Personalbedarf kann auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht quantifiziert werden.
3. In welchen Fällen führt der Wegfall oder die Unsicherheit von Finanzierungen unmittelbar zu einer weiteren Überlastung bestehender Angebote oder zur Einschränkung bzw. Einstellung von Leistungen?
Soziale, kulturelle und integrative Angebote in den Schwerpunkt- und Aufmerksamkeitsgebieten werden vielfach projektbezogen gefördert und unterliegen damit regelmäßig befristeten Bewilligungszeiträumen.
Grundsätzlich kann eine nicht fortgeführte Finanzierung zu Angebotsanpassungen oder zur Beendigung einzelner Maßnahmen führen. Ob und in welchem Umfang daraus eine unmittelbare Überlastung anderer Einrichtungen entsteht, hängt vom jeweiligen Angebot, seiner Bedeutung im Sozialraum sowie von vorhandenen Ausweichmöglichkeiten ab.
Eine einrichtungsbezogene oder fallkonkrete Einschätzung möglicher Überlastungsfolgen ist auf Grundlage der vorliegenden Informationen nicht möglich.
