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VIII-F-02371 Rechtsstreitigkeiten der Stadt Leipzig – Entwicklungen 2020 bis 2025

Fraktion Die Linke

Der Überblick zu Rechtsstreitigkeiten der Stadt Leipzig verschafft den Stadträtinnen und Stadträten eine wichtige Übersicht, um nachvollziehen zu können, in welchen Verwaltungsbereichen zu welchen Sachverhalten die Stadt gegen Dritte klagt oder verklagt wird. Aber auch außergerichtlich führt die Stadt Rechtsstreitigkeiten, die zur Bewertung von Verwaltungshandeln erheblich sein können.

Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele neu entstandenen Rechtsstreitigkeiten der Stadt Leipzig wurden jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 gerichtlich oder außergerichtlich geführt/waren anhängig? (Bitte aufstellen nach Jahren, Datum des Streitbeginns, Erledigungsdatum, falls erledigt Angabe nach gerichtlicher oder außergerichtlicher Erledigung und Erledigung durch Urteil, Vergleich, sonstige Erledigung.)
  2. Welchen Verwaltungsbereichen/Ämtern waren die den Rechtsstreitigkeiten zugrunde liegenden Sachverhalte bzw. Rechtsgeschäfte zuzuordnen und welchen Fallgruppen/Clustern?
  3. Welche Streitwerte waren in den Rechtstreitigkeiten gemäß Frage 1 streitgegenständlich? (Bitte aufstellen nach Jahren und Streitwerten bis 25.000 Euro, bis 50.000 Euro, bis 75.000 Euro, bis 100.000 Euro, bis 200.000 Euro, bis 500.000 Euro, bis 750.000 Euro, bis 1.000.000 Euro und über 1.000.000 Euro.)
  4. Wie viele Rechtsstreitigkeiten aus welchen Verwaltungsbereichen/Ämtern, die gerichtlich durch Urteil in den Jahren 2020 bis 2025 erledigt wurden, wurden mit welchen Ergebnissen zu Gunsten oder zu Ungunsten der Stadt Leipzig erledigt? (Bitte angeben nach Jahren, Streitwert und ausgeurteiltem Zahlbetrag, zu Gunsten/zu Ungunsten der Stadt.)
  5. Wie viele Rechtsstreitigkeiten aus welchen Verwaltungsbereichen/Ämtern, die gerichtlich oder außergerichtlich durch Vergleich in den Jahren 2020 bis 2025 erledigt wurden, wurden mit welchen Ergebnissen zu Gunsten oder zu Ungunsten der Stadt Leipzig erledigt? (Bitte angeben nach Jahren, gerichtliche/außergerichtliche Erledigung, Streitwert und Vergleichsergebnis, zu Gunsten/zu Ungunsten der Stadt.)
  6. In wie vielen Fällen wurden Rechtsstreitigkeiten gemäß Frage 5, die außergerichtlich durch Vergleich erledigt wurden, entsprechend Wertgrenze nach Hauptsatzung (bis 75.000 Euro) durch den OBM bzw. ggf. durch jeweils welche Beigeordneten in Vertretung des OBM genehmigt/bestätigt?
  7. In wie vielen Fällen wurden Rechtsstreitigkeiten gemäß Frage 5, die außergerichtlich durch Vergleich erledigt wurden, entsprechend Wertgrenze nach Hauptsatzung dem Verwaltungsausschuss (ab 75.000 Euro bis 500.000 Euro) und dem Stadtrat (über 500.000 Euro) zur Beschlussfassung vorgelegt?
  8. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2020 bis 2025 Forderungen der Stadt gegen Dritte im Zuge gerichtlicher oder außergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten teilweise oder in Gänze fallen gelassen? (Bitte angeben nach Jahren, gerichtliche/außergerichtliche Erledigung, Höhe der fallen gelassenen Forderungen!)

Antwort: offen

 

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