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VIII-F-02370 Warum kommuniziert Leipzig unterschiedliche Geburten- und Sterbezahlen?

SR Dr. Volker Külow

Zu Beginn des Jahres hat die Stadtverwaltung zu verschiedenen Anlässen unterschiedliche Angaben zu den Geburten- und Sterbezahlen für 2025 veröffentlicht.

Zum einen gab es – offenbar gestützt auf das Einwohnermelderegister - die Zahl von 4.458 Geburten und 7.059 Sterbefällen (siehe https://www.l-iz.de/politik/kassensturz/2026/01/weiterer-anstieg-leipzig-leben-jetzt-633-592-menschen-643381) Zum anderen gab das Standesamt 5.528 Geburten und 8.495 Sterbefälle an (siehe https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/standesamt-2025-geburten-hochzeiten-sterbefaelle-und-tausende-beurkundungen), was das Amtsblatt zu der euphorischen Überschrift „5528 neues Leben“ nutzte. (siehe Leipziger Amtsblatt Nr. 2/2026, 2. Januar 2026, Seite 5.)

Fragen an den Oberbürgermeister:

1. Warum werden von der Stadt Leipzig unterschiedliche Zahlen zu den Geburten und Sterbefällen 2025 kommuniziert und wie erklären sich diese enormen Unterschiede? Bitte stringent, nachvollziehbar und verständlich erläutern.

2. Welche Trends werden aus den unterschiedlichen Zahlen abgeleitet und welche der Zahlen bilden die Planungsgrundlage für die Verwaltung?

3. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass mit dem Jonglieren so grundlegend verschiedener Zahlen eine interessierte Öffentlichkeit unnötig verwirrt wird? 


Antwort: 

1. Warum werden von der Stadt Leipzig unterschiedliche Zahlen zu den Geburten und Sterbefällen 2025 kommuniziert und wie erklären sich diese enormen Unterschiede? Bitte stringent, nachvollziehbar und verständlich erläutern.

 

Der Artikel der Leipziger Zeitung bezieht sich auf die Zahlen des Einwohnermelderegisters, was direkt im ersten Absatz erläutert wird: „Dies geht aus dem Einwohnermelderegister der Stadt Leipzig zum 31. Dezember 2025 hervor, teilt das Amt für Statistik und Wahlen mit. Leipzig gehöre damit deutschlandweit zu einer kleiner werdenden Gruppe an Großstädten, die gegenwärtig noch ein Wachstum verbuchen können.

Weitere Daten, auch kleinräumige Einwohnerzahlen, sind im statistischen Informationssystem LIS unter statistik.leipzig.de einsehbar.“ Alle weiteren Zahlen des Artikels bauen darauf auf. So auch die genannten 4.458 Geburten und 7.059 Sterbefälle.

 

Die Veröffentlichungen mit Bezug auf das Standesamt titeln „Bilanz des Standesamtes“ und schreiben „Das Licht der Welt in einer Leipziger Klinik oder im Stadtgebiet erblickten anno 2025 genau 5.528 Babys (2024: 5.932), darunter 2.635 Mädchen und 2.893 Jungen.“

 

Bei der Erfassung von Geburten und Sterbefällen ist eine Unterscheidung zwischen Meldeadresse /Wohnort und Ereignisort vorzunehmen.

Das bedeutet, dass ein Kind, welches im Stadtgebiet von Leipzig geboren wurde (Ereignisort), im Geburtenregister des Standesamtes Leipzig beurkundet wird, unabhängig davon, wo die Eltern des Kindes wohnhaft sind.

Sind die Eltern des Kindes nicht in Leipzig gemeldet, wird die Geburt demnach nicht im Melderegister der Stadt Leipzig erfasst.

 

Gleiches gilt für den Sterbefall. Tritt der Tod im Stadtgebiet von Leipzig ein, wird der Sterbefall im Sterberegister des Standesamtes Leipzig beurkundet, unabhängig davon, wo der Verstorbene wohnhaft war.

Ist der Verstorbene nicht in Leipzig gemeldet, wird der Tod demnach nicht im Melderegister der Stadt Leipzig erfasst.

 

Die zentralen Rechtsgrundlagen für Standesämter stellen das Personenstandsgesetz (PStG) und die Personenstandsverordnung (PStV) dar. Für Geburten und Sterbefälle ist danach das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Ereignis tatsächlich stattgefunden hat.

Die zentrale Rechtsgrundlage für Meldebehörden stellt das Bundesmeldegesetz (BMG) dar.

 

Das Standesamt teilt grundsätzlich nach der Beurkundung die Geburt bzw. den Tod der jeweils zuständigen Meldebehörde mit.

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass in den Zahlen zu Geburt und Tod der Meldebehörde auch Fälle erfasst sind, die nicht in Leipzig stattgefunden haben.

 

Eine Übereinstimmung der Daten ist aufgrund der o. g. unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nicht möglich.

Die veröffentlichten Zahlen sind daher korrekt.

 

2. Welche Trends werden aus den unterschiedlichen Zahlen abgeleitet und welche der Zahlen bilden die Planungsgrundlage für die Verwaltung?

 

Trends zur Bevölkerungsentwicklung in Leipzig lassen sich ausschließlich anhand der Zahlen des Melderegisters ermitteln. Diese Zahlen und ihre Entwicklung bilden die Grundlage für die Stadtplanung und viele weitere Aspekte in der Stadtentwicklung. 

 

Trends zum Arbeitsaufkommen im Standesamt können aus den Zahlen der Beurkundungen des Standesamtes abgeleitet werden. Diese Daten spiegeln z.B. das Geburtenaufkommen in Leipziger Kliniken wider und dienen damit als Indikator für das Arbeitsaufkommen im Standesamt sowie die Auslastung der Geburtskliniken. Sie werden zur internen Arbeitsorganisation in der Stadtverwaltung genutzt und einmal pro Jahr als Bilanz an die Öffentlichkeit kommuniziert.

 

3. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass mit dem Jonglieren so grundlegend verschiedener Zahlen eine interessierte Öffentlichkeit unnötig verwirrt wird?

 

Die Auffassung wird nicht geteilt.

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