VIII-F-02265 Beseitigung von Oberflächenwasser
Kommunen zahlen die Niederschlagswassergebühr für ihre eigenen versiegelten Flächen (wie Straßen und öffentliche Plätze), da sie für die Entsorgung des Regenwassers auf diesen Flächen verantwortlich sind und in den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung berücksichtigt werden müssen, auch wenn private Haushalte und Unternehmen diese Gebühr direkt an die Kommune zahlen. Die Kommune erhebt die Gebühren von Bürgern und Betrieben, muss sich aber auch selbst an den Kosten beteiligen, oft basierend auf dem Anteil ihrer versiegelten Flächen.
Aufgrund der prekären Haushaltslage fragen wir:
- Wie viel Geld muss die Stadt Leipzig selbst jährlich zur Oberflächenwasserbeseitigung im Rahmen der Niederschlagswassergebühr zahlen?
- Wie schlüsseln sich die Kosten auf die unterschiedlichen Fachämter auf (insbesondere für das Mobilitäts- und Tiefbauamt)?
- Wie werden diese Zahlen für die Stadt Leipzig berechnet?
- Welche Kosten entstehen z.B. durch einen Quadratmeter Straße?
- Welche Ansätze bestehen, diese Kosten durch Flächenentsiegelung oder mehr blau-grüne Infrastruktur zu reduzieren (z.B. über den in Entstehung befindlichen Masterplan Grün)?
Antwort
1. Wieviel Geld muss die Stadt Leipzig selbst jährlich zur Oberflächenwasser-beseitigung im Rahmen der Niederschlagswassergebühr zahlen?
2. Wie schlüsseln sich die Kosten auf die unterschiedlichen Fachämter auf (insbesondere für das Mobilitäts- und Tiefbauamt)?
Für die Oberflächenwasserbeseitigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze werden derzeit jährlich ca. 24.248.000,00 € aufgewandt, die Gebühren werden nur im Budget des MTA abgebildet.
Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf (Stand 2024):
AZV Oberer Lober: 5.000,00 €
AZVP: 43.000,00 €
KWL: 21.000.000,00 €
ZWALL: 3.200.000,00 €
3. Wie werden diese Zahlen für die Stadt Leipzig berechnet?
Das MTA ermittelt jedes Jahr die zu entwässernden Straßenflächen, getrennt nach Zuständigkeit bzw. nach den Gebieten der KWL, des ZWALL, des AZV Parthe sowie der LBU. Zur Berechnung werden alle Straßenbestandteile herangezogen, die an die Kanalisation angeschlossen sind. Grünflächen oder Flächen, die in Grünflächen entwässern, werden nicht herangezogen. Die Berechnung erfolgt abhängig vom jeweiligen Unternehmen mit dem abgerechnet wird:
AZV Oberer Lober – geringster Flächenanteil (ca. 0,15%): Die Flächen werden ohne Versiegelungsfaktor berechnet
AZVP – kleiner Flächenanteil (ca. 2,35 %): Hier gibt es je nach Versiegelungsgruppe Versiegelungsfaktoren
Versiegelungsgruppe 1 (Asphalt, Beton) Faktor 0,9
Versiegelungsgruppe 3 (Pflasterarten) Faktor 0,6
Versiegelungsgruppe 4 (unbefestigt) Faktor 0,2
KWL und ZWALL – größter Flächenanteil (ca. 85 % und 12,5%):
Die Versiegelungsgruppen und Versiegelungsfaktoren setzen sich hier wie folgt zusammen:
Versiegelungsgruppe 1 (Asphalt, Beton und alle Pflasterarten) Faktor 1
Versiegelungsgruppe 2 (unbefestigt) Faktor 0,5
Diese modifizierten Flächengrößen werden abgerechnet.
4. Welche Kosten entstehen z.B. durch einen Quadratmeter Straße?
Die Berechnung erfolgt nur im Vertrag mit KWL und ZWALL nach m² mal o.g. Faktor. Hierbei ergeben sich aufgrund von Gesamtbetrag und zugrunde liegender modifizierter Fläche unterschiedliche Wege der Kostenermittlung, die nicht immer in m² berechnet werden bzw. denen nicht immer m² zugrunde liegen:
AZV Oberer Lober:
Festlegung erfolgt nicht nach m², sondern wird seitens des Zweckverbandes aufgrund der Vereinbarung über die Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen und über die Kostenbeteiligung an Abwasseranlagen des Abwasserzweckverbandes Oberer Lober vom 3.3.2020 i. V. m. der Verbandssatzung als Betriebs- und Unterhaltungskostenumlage gestellt
AZVP Abwasserzweckverband Parthe:
Hier werden die Kosten proportional umgelegt, im Verhältnis der gemeldeten Flächen des Verbandsmitgliedes zur Gesamtfläche aller Verbandsmitglieder.
KWL: 1,45 € zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer pro Jahr pro m² (Vertrag)
ZWALL: 1,45 € zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer pro Jahr pro m² (Vertrag)
5. Welche Ansätze bestehen, diese Kosten durch Flächenentsiegelung oder mehr blau-grüne Infrastruktur zu reduzieren (z.B. über den in Entstehung befindlichen Masterplan Grün)?
Entsiegelung ist ein probates Mittel für urbane blau-grüne Infrastrukturen, auf welche auch der Masterplan Grün eingeht. Er verweist auf entsprechende Flächen mit unterschiedlichen Potenzialen und Möglichkeiten, um eine verbesserte Durchgrünung z.B. in Form der „Entsiegelung und Umgestaltung von unbenötigten und überdimensionierten Verkehrsflächen“ zu unterstützen. So wird z. B. die Entsiegelung und Entwicklung der brachliegenden Fläche westlich des Lindenauer Hafens aufgeführt. Generell wird als ein Ziel angestrebt, die Entwicklungspotenziale von grau zu grün konsequent zu nutzen. Der Masterplan sieht dazu auch mehr Grünstreifen entlang von Fahrbahnen vor. Das MTA setzt diese Ziele und Anforderungen an eine zukunftsorientierte Niederschlagswasserbewirtschaftung bei allen Projekten lösungsorientiert um.
