VIII-F-02217 Krankenstand in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben
Nachfrage zu VIII-F-00526, VIII-F-00725 und VIII-F-00902
Aufgrund des Umfangs des erfragten Datenmaterials bittet die Einreicherin um Beantwortung bis zum 25. März 2026!
Unterschiedliche Bedingungen haben Einfluss auf den Krankenstand auch in der Stadtverwaltung. Zunächst wäre zu hinterfragen, wie hoch der Krankenstand ist und wie er sich entwickelt hat.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
- Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe jeweils zum 1. Januar und 1. Juli der Jahre 2023, 2024, 2025 sowie zum 1. Januar 2026 dar? (Bitte aufstellen nach Gesamtkrankenstand über alle, Krankenstand nach jeweiligen Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben, Krankentagen, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen, Ausfalltagen!)
- Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe waren in den Jahren 2023, 2024 und 2025 nur eingeschränkt dienstfähig? (Bitte aufstellen nach jeweiligen Dezernaten, Ämtern, Eigenbetrieben und Dauer der eingeschränkten Dienstfähigkeit!)
Antwort folgt
