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VIII-F-02216 Soll-/Ist-Stellenbesetzung der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen zum 1. Januar 2026

Fraktion Die Linke

Aktualisierung zu VIII-F-01203 und VIII-F-01317

Anmerkung der Einreicherin: Aufgrund des Umfangs der abgefragten Daten erklärt sich die Einreicherin mit einer Fristverlängerung für die Beantwortung zum 25. März 2026 einverstanden.

Für die Mitglieder der Ratsversammlung ist die Entwicklung und fortdauernde Beobachtung der Stellen- und Besetzungsentwicklung als wichtigem Steuerungsinstrument von großer Bedeutung.

Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie stellt sich jeweils für das Haushaltsjahr 2025 die Soll-/Ist-Stellenbesetzung nach VzÄ und Zahl der Beschäftigten jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli (2025) sowie zum 1. Januar 2026 in der Leipziger Stadtverwaltung sowie den Eigenbetrieben und Folgeeinrichtungen dar? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
  2. Wie viele Personalstellen hatte der Stadtrat mit dem Beschluss des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 für welche Bereiche zusätzlich beschlossen und wann wurden diese Stellen jeweils eingerichtet, ausgeschrieben und besetzt? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung –, VzÄ und Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden und Übernahmen aus eigener Ausbildung aufstellen!)
  3. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen sind in den Haushaltsjahren 2023, 2024 sowie bis 31. Dezember 2025 ausgeschieden und aus welchen Gründen? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung –, Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit, Auszubildenden, und nach Ausscheidensgründen Regelrente, Altersteilzeit, Erwerbsminderung, Kündigung Arbeitgeber/ Arbeitnehmer usw. aufstellen!)
  4. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Einrichtungen werden in den Jahren 2026 bis 2034 das gesetzliche Renteneintrittsalter bzw. wie viele Beamte werden das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen und somit planmäßig ausscheiden? (Bitte nach Dezernaten, Ämtern, Abteilungen, Eigenbetrieben und Einrichtungen, Stellen-Pools – bitte mit ämtergenauer Zuweisung –, Anzahl der Beschäftigten in Teil- und Vollzeit aufstellen!)
  5. Wie viele Ausbildungsstellen sollen perspektivisch für die Jahre 2026 bis 2029 vorgehalten bzw. neu eingerichtet werden?

Antwort folgt.

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