VIII-F-02212 Überlastungsanzeigen – Erfassung und Umgang
Nachfrage zu VIII-F-00999 und VIII-F-01207
In Folge der Anfragen der Frage stellenden Fraktion sowie des Beschlusses zum Antrag VIII-A-01219-NF-02 in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes VIII-A-01219-NF-01-VSP-01 hat die Verwaltung ausgeführt: „Nicht zuletzt aufgrund der Anfragenpraxis der Ratsversammlung zur Gewinnung zentraler Daten zu Überlastungsanzeigen (vgl. nur jüngst VIII-F-01207, VIII-F-00999 oder VIII-F-00522), den Wünschen von Bediensteten sowie der Bitten des Personalrates hat sich die Stadtverwaltung bereits 2024 entschlossen, einen ergänzenden zentralen Prozess zur Thematik zu gestalten. In Abstimmung mit der Personalvertretung wurden bereits weitreichende Planungen unternommen, um zukünftig auch zentral eine Erfassung von Überlastungsanzeigen ermöglichen zu können.“ (vgl. VIII-A-01219-NF-01-VSP-01)
Die Verwaltung hat die Umsetzung zum 1. Oktober 2025 im Allris signalisiert.
Wir fragen den Oberbürgermeister:
1. Wie viele Überlastungsanzeigen sind im Jahr 2025 durch die Beschäftigten an
- die die Beschäftigten führenden Fachbereiche
- die Personalstellen (Abteilung Personalbetreuung)
- das Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (ehemals ASiD)
- den Personalrat
gerichtet bzw. wurden diese Stellen durch die beschäftigten zu Überlastungsanzeigen informiert?
2. Wie viele Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen zum Umgang mit und zur Bearbeitung von Überlastungsanzeigen sind im Jahr 2025 in oder für die Stadtverwaltung Leipzig durchgeführt worden und wie viele Führungskräfte haben daran teilgenommen? (Bitte aufstellen nach Datum, Veranstaltung, Bildner, Teilnehmerzahl!)
Antwort
1. Wie viele Überlastungsanzeigen sind im Jahr 2025 durch die Beschäftigten an
- die die Beschäftigten führenden Fachbereiche
- die Personalstellen (Abteilung Personalbetreuung)
- das Team des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (ehemals ASiD)
- den Personalrat
gerichtet bzw. wurden diese Stellen durch die Beschäftigten zu Überlastungsanzeigen informiert?
Im Herbst 2025 ist ein zentraler Prozess zur digitalen Erfassung von Überlastungsanzeigen gestartet. Seit der Freischaltung dieses Prozesses wurden 49 Überlastungsanzeigen (Stand: 31.12.2025) digital eingereicht. Wie viele Überlastungsanzeigen auf anderem Weg eingereicht wurden, lässt sich nicht beziffern. Allein der digitale Einreichungsprozess sichert die kohärente Einbindung aller erforderlichen Bereiche und die zentrale Dokumentation.
Mit Beschlussfassung zum Antrag VIII-A-01219-NF-02
Einführung eines standardisierten Überlastungsmanagements in der Stadtverwaltung Leipzig hat die Ratsversammlung in ihrer Sitzung vom 27.08.2025 zudem den Oberbürgermeister beauftragt, regelmäßig jährlich im Rahmen des städtischen Personalberichts zum Thema betriebliches Gesundheitsmanagement und Überlastungsanzeigen zu berichten. Dies wird erstmals mit dem Personalbericht 2025 erfolgen.
2. Wie viele Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen zum Umgang mit und zur Bearbeitung von Überlastungsanzeigen sind im Jahr 2025 in oder für die Stadtverwaltung Leipzig durchgeführt worden und wie viele Führungskräfte haben daran teilgenommen? (Bitte aufstellen nach Datum, Veranstaltung, Bildner, Teilnehmerzahl!)
Zu den Überlastungsanzeigen gibt es seit dem 02.10.2025 eine monatlich stattfindende Video-Sprechstunde für Führungskräfte, welche dem stadtweiten Ausbau der fachlichen Expertise im Umgang mit dem Instrument der Überlastungsanzeige dient, den Austausch zwischen Führungskräften fördern soll und operative Fragen adressieren kann. Dieses Format ist ausdrücklich kein Schulungsformat im engeren Sinne, sondern ein niedrigschwelliges Unterstützungs- und Austauschangebot. Dabei schwankt die Teilnehmerzahl zwischen zwei und sechs Teilnehmern. Direkte Schulungsangebote gibt es dazu nicht, bislang wurde hierzu auch kein Bedarf formuliert.
Vielmehr wurde – in enger Abstimmung zwischen Personalrat und Personalamt – der Schwerpunkt auf den Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines strukturierten, transparenten und gut zugänglichen Prozesses sowie auf umfassende Informations- und Unterstützungsangebote gelegt. Mit Start des o. a. digitalen Prozesses wurde dazu ein umfassendes Informationspaket bereitgestellt. Dieses ist fortwährend im Intranet für alle Bediensteten der Stadtverwaltung verfügbar. Die Unterlagen wurden zudem per E-Mail gesondert an alle Ämter und Referate mit der Bitte um Verteilung auch an Bedienstete ohne (dauerhaften) PC-Arbeitsplatz verteilt.
Dazu gehören insbesondere:
Ein zentrales digitales Meldeverfahren für Überlastungsanzeigen inkl. definierter Reaktionsfristen mittels elektronischem Meldeformular (auch für Mitarbeitende ohne Stadtnetz-Zugang nutzbar, z. B. über das eigene Smartphone),
umfangreiche unterstützende Informationsmaterialien im Intranet (Handlungsleitfaden für Führungskräfte, Mustervorlagen, FAQ-Katalog).
