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VIII-F-02205 Mietspiegel-Mieterhöhungen und Zwangsräumungen bei der LWB in 2025

SR Juliane Nagel

1. In wie vielen Wohneinheiten der LWB wurden im Jahr 2025 in welcher Höhe (absolut und prozentual) Mietanpassungen nach dem Mietspiegel vorgenommen (wenn möglich auch nach Stadtbezirken/ Ortsteilen aufgliedern) und bei wie vielen Wohneinheiten ist dies im Jahr 2026 beabsichtigt?

2. Wie oft wurde im Jahr 2025 die Zustimmung zur Mieterhöhung versagt und wie oft wurde durch die LWB Klage eingereicht und wie ist der Status der Verfahren?

3. Wie viele Mieterinnen und Mieter, die von Mieterhöhungsverlangen betroffen waren, haben von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht?

4. Welche Kosten würde der Verzicht auf Mieterhöhungen gemäß § 558 § BGB in den Jahren 2025 und 2026 der LWB verursachen?

5. Wie viele Zwangsräumungen gab es bei der LWB jeweils in den Jahren 2024 und 2025, welche konkrete Gründe führten dazu?


Antwort

1. In wie vielen Wohneinheiten der LWB wurden im Jahr 2025 in welcher Höhe (absolut und prozentual) Mietanpassungen nach dem Mietspiegel vorgenommen (wenn möglich auch nach Stadtbezirken/ Ortsteilen aufgliedern) und bei wie vielen Wohneinheiten ist dies im Jahr 2026 beabsichtigt?

Im Jahr 2025 hat die LWB 5.362 Mietanpassungen nach dem Mietspiegel vorgenommen. Hierbei lagen ca. 53 % der Mietanpassungen in einem Bereich des absoluten Mietanpassungsbetrages bis 20 € pro Monat. Weitere ca. 27 % der Mietanpassungen lagen in einem Bereich des absoluten Mietanpassungsbetrages bis 30 € pro Monat. Der Mittelwert der Mietanpassung betrug 23,06 € pro Monat.

Bezogen auf die prozentuale Höhe wurde die Miete wie folgt angehoben:

  • bis 5 %:   2.183 Wohneinheiten (40,71 %)

  • 5 % - 10 %:  2.370 Wohneinheiten (44,20 %)

  • 10 % - 15 %:   809 Wohneinheiten (15,09 %)

Die Verteilung der Mietanpassungen auf die Stadtbezirke stellt sich wie nachfolgend dar:

Stadtbezirk

Anzahl Mietverträge

Anteil Mietverträge

Nord

170

3,17 %

Nordost

863

16,09 %

Ost

1.127

21,02 %

Südost

720

13,43 %

Süd

566

10,56 %

Südwest

158

2,95 %

West

512

9,55 %

Alt-West

324

6,04 %

Nordwest

45

0,84 %

Mitte

877

16,36 %

Gesamt

5.362

100,00 %

Vor dem Hintergrund der im Jahr 2025 stattgefundenen Preisentwicklungen müssen zur Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes im Unternehmen insgesamt ca. 10.900 Mietanpassungen nach Mietspiegel für das Jahr 2026 vorgesehen werden.

2. Wie oft wurde im Jahr 2025 die Zustimmung zur Mieterhöhung versagt und wie oft wurde durch die LWB Klage eingereicht und wie ist der Status der Verfahren?

Für das Geschäftsjahr 2025 mussten 88 Zustimmungsklagen eingereicht werden. Hiervon sind 87 Verfahren beendet und ein Verfahren steht zur Entscheidung im ersten Quartal 2026 offen.

3. Wie viele Mieterinnen und Mieter, die von Mieterhöhungsverlangen betroffen waren, haben von der Härtefallregelung Gebrauch gemacht?

Im Kontext der Mieterhöhungsverlangen des Jahres 2025 hat ein Mieter einen Härtefall angezeigt; hier wurde eine für den Mieter tragfähige Individualvereinbarung geschlossen.

4. Welche Kosten würde der Verzicht auf Mieterhöhungen gemäß § 558 § BGB in den Jahren 2025 und 2026 der LWB verursachen?

Ein Verzicht auf Mieterhöhungen verursacht selbst keine Kosten, führt aber dazu, dass laufende Kosten zur Bewirtschaftung der Wohnungsbestände der LWB nicht mehr aus den Einnahmen gedeckt werden können.

Ein einmaliger Verzicht zur Mietanpassung ist bei einem Bestandshalter in der Wohnungswirtschaft nicht als einmaliger Mindererlös zu bewerten, sondern schreibt sich dauerhaft in die Zukunft fort. Die vorgesehenen Mietsteigerungen fließen entsprechend in die jeweils laufende Wirtschaftsplanung und die Umsatzentwicklung der Folgejahre zur Refinanzierung der gestiegenen eigenen Kosten sowie als Eigenmittel für Investitionen in die Bestandserweiterung und energetische Ertüchtigung der Bestände ein.

5.Wie viele Zwangsräumungen gab es bei der LWB jeweils in den Jahren 2024 und 2025, welche konkreten Gründe führten dazu?

Im Jahr 2024 gab es im Wohnungsbestand der LWB 126 Zwangsräumungen. Hiervon waren 22 Zwangsräumungen verhaltensbedingt begründet (Bedrohung Mitmieter, Angriffe, Vandalismus), sowie 104 Zwangsräumungen vor dem Hintergrund von Mietschulden zu vollziehen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass weiterhin neun formale Zwangsräumungen vor dem Hintergrund verstorbener Mieterschaft sowie fünf Zwangsräumungen vor dem Hintergrund bereits gekündigter, aber formal nicht übergebener Wohnungen gehandhabt werden mussten.

Die Zahl der Zwangsräumungen des Jahres 2025 befindet sich aktuell in Auswertung und Detailanalyse – zum aktuellen Stand ist nicht von einer wesentlichen Abweichung vom Durchschnitt der letzten Jahre auszugehen.

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